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Zugang zu Gaza: Gericht vertröstet Journalisten ein weiteres Mal

Journalisten dürfen immer noch nicht nach Gaza. Gegen diese Politik Israels kämpft der Auslandspresseverband seit zwei Jahren – auch am obersten Gericht. Das verlängerte heute erneut die Frist für den Staat.

Zwei Jahre nach Kriegsbeginn und 13 Monate nach Einreichung der zweiten Petition am obersten israelischen Gericht haben internationale Medien weiterhin keinen freien Zugang zum Gazastreifen. Erneut gaben die Richter am Donnerstag bei einer Anhörung in der Angelegenheit den Vertretern des israelischen Staates statt. Sie räumten ihnen weitere 30 Tage ein, um ihre Position umfassend zu formulieren und darzulegen. Der Petent, der Verband der Auslandspresse in Israel und den palästinensischen Gebieten (FPA), sowie zwei Mitzeichner zeigten sich enttäuscht.

Der Vorsitzende des Richtergremiums, Ofer Grosskopf, stellte bei der Anhörung klar, dass es keine weiteren Fristverlängerungen für die Regierung geben werde. Im “Sinne der Sache” werde das Gericht eine Entscheidung treffen: “Keinesfalls länger als 30 Tage”, so Großkopf wörtlich.

Die FPA warf dem Staat nach der Anhörung erneut Verzögerungstaktik vor. Dies sei die Politik der israelischen Regierung seit zwei Jahren, “mit dem klaren Ziel, Journalisten an der Ausübung ihrer journalistischen Pflichten zu hindern und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu beeinträchtigen”. Die Lobbygruppe erneuerte ihre Forderung nach sofortigem, freiem und ungehindertem Zugang zum Kriegsgebiet.

Der Anwalt der FPA, Gilead Scher, bewertete es als positives Zeichen, dass die Richter zum einen anerkannt hätten, dass sich die Umstände im Gazastreifen durch den Waffenstillstand in einer Weise verändert hätten, die eine Neubewertung der staatlichen Position verlange. Zum anderen zeige die Tatsache, dass das dreiköpfige Richtergremium die “Last dem Staat und nicht uns auferlegt”, dass sie die Anliegen der Journalistengruppe “für durchaus berechtigt” hielten.

Die rechtlichen Vertreter der beiden unbeteiligten Sachverständigen (Amici Curiae), der Organisationen Reporter ohne Grenzen und Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ), kritisierten in ähnlicher Weise die Entscheidung des Gerichts. Möglicherweise lasse sich die 30-tägige Frist durch Druck aus den USA verkürzen, so CPJ-Vertreter, Anwalt Gilad Barnea.