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Zahl der Asylerstanträge geht weiter zurück

Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist weiter rückläufig. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Sonntag in Berlin mitteilte, gab es im Oktober dieses Jahres 55 Prozent Asylerstanträge weniger als im Vorjahresmonat. Konkret ging deren Zahl von 19.785 im Oktober 2024 auf 8.823 in diesem Oktober zurück. Zuerst hatte die „Bild am Sonntag“ darüber berichtet.

Zudem sind im Zeitraum Januar 2025 bis Oktober 2025 insgesamt 97.277 Asylerstanträge gestellt worden. Im Vorjahreszeitraum, Januar bis Oktober 2024, waren es noch 199.947 Asylerstanträge, wie es weiter hieß.

Der „Bild am Sonntag“ sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Unsere Migrationswende wirkt. Wir haben die Pull-Faktoren und die Magnetwirkung Deutschlands auf die illegale Migration erheblich reduziert.“ Beim Thema Abschiebungen kündigte Dobrindt mehr Tempo an: „Wir gehen diesen Weg der Migrationswende konsequent weiter und erhöhen auch die Rückführungen.“

Der Sprecher ergänzte, dass pro Monat im Schnitt fast 2.000 Personen aus Deutschland abgeschoben würden. Die Zahl der vollzogenen Rückführungen liege deutlich über der Zahl aus der Vor-Coronazeit. So waren es im gesamten Jahr 2020 insgesamt 10.800 vollzogene Rückführungen, während in den ersten neun Monaten dieses Jahres bereits 17.651 Personen abgeschoben worden seien. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei die Zahl der Rückführungen damit um mehr als 20 Prozent gestiegen: Von Januar 2024 bis September 2024 seien 14.706 Personen abgeschoben worden.

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es: „Die verschärften Grenzkontrollen wirken.“ Indessen seien seit der Einführung im Mai dieses Jahres rund 18.600 Personen an den deutschen Binnengrenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden.

Am Montag hört der Innenausschuss des Bundestags Sachverständige zur geplanten deutschen Umsetzung der EU-Asylreform an. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) soll die Einreise von Flüchtlingen besser ordnen und deren Verteilung zwischen den EU-Staaten fairer gestalten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Geas-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Dobrindt strebt an, dass Teile der deutschen Umsetzung bereits früher in Kraft treten. Bei Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen stößt die Reform auf Kritik.

Auch die Gewerkschaft der Polizei positioniert sich kritisch zu den Plänen. Die Gewerkschaft schreibt in der auf der Bundestagsseite bereits veröffentlichten Stellungnahme zur Bundestagsanhörung, dass die Vorhaben von Dobrindt zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform in der jetzigen Form nicht umsetzbar seien. Der Gesetzentwurf sei „dringend nachzuschärfen“, fordert die Gewerkschaft und verweist in einem Katalog von Detailforderungen auch auf den „Schutz der Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren“.