Was bei der Wahl der Kirchenkreis-Synoden neu ist

Anfang September ist es so weit: Dann werden in den 13 Kirchenkreisen der Nordkirche die Synoden neu gewählt – erstmals seit ihrer Gründung 2012 einheitlich und mit einer neuen Regel.

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Hamburg / Kiel / Schwerin. Kirche vor Ort und in der Region zu gestalten – dieses Ziel treibt viele kirchlich engagierte Menschen an, sich für das Amt eines Synodalen auf Ebene der Kirchenkreise zu bewerben. Die Synode entscheidet über die Finanzen des Kirchenkreises, sie wählt den Propst und schafft oder streicht Pfarrstellen. Bisher konnte dort nur Mitglied werden, wer einem Kirchengemeinderat angehörte. Bei den bevorstehenden Wahlen im Zeitraum vom 3. bis 30. September gibt es eine neue Regel: Erstmals können auch einfache Gemeindemitglieder für das Kirchenparlament kandidieren. Gewählt werden die Kirchenkreis-Synoden von den Kirchengemeinderäten.
Die rechtlichen Grundlagen dafür hat die Landessynode bereits im Februar 2016 mit dem „Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden“ beschlossen – und damit die Regelungen der 2012 zur Nordkirche fusionierten Landeskirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht. Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, sagt: „Bisher musste man Mitglied eines Kirchengemeinderats sein, um in die Kirchenkreissynode gewählt werden zu können. Das ist nun nicht mehr nötig. Das Ziel ist, Leute mit guter Qualifikation für die Synode zu gewinnen, die nicht die Zeit oder Lust haben, sich jede Woche im Kirchengemeinderat zu treffen.“

Gefragt: mehr Frauen in den Synoden

Das geltende Kirchengesetz schreibt zudem vor, dass die Stimmen nach einem Stimmwertverfahren in vorab festgelegten Wahlbezirken ausgezählt werden müssen. So sollen auch die von kleineren Kirchengemeinden vorgeschlagenen Kandidaten eine realistische Chance bekommen, in die Synode gewählt zu werden.
Spannend findet von Wedel die Wahlen unter dem Aspekt, ob künftig mehr junge Menschen und Frauen in den Synoden der Kirchenkreise sitzen werden. „Bisher ist es so, dass sich Frauen vor allem in den Kirchengemeinderäten engagieren. In den Kirchenkreis-Synoden gibt es bereits einen etwas höheren Anteil von Männern, und in der Landessynode sitzen deutlich mehr Männer als Frauen. Ich würde mich freuen, wenn sich dieses Verhältnis ändert.“

Vorschläge bis 14. Mai möglich

Gleiches gilt dem 71-jährigen Juristen zufolge für die Altersstruktur der Gremien – in den Kirchenkreis-Synoden liegt das durchschnittliche Alter bei etwa 60 Jahren. Hier hält von Wedel eine Verjüngung für wichtig.
Bis zum 14. Mai können alle volljährigen Gemeindemitglieder vorgeschlagen werden oder sich selbst in eine entsprechende Liste eintragen. Voraussetzung für die Kandidatur ist die Volljährigkeit und bei einfachen Gemeindemitgliedern die unterstützende Unterschrift von zehn weiteren Wahlberechtigten, das heißt allen Gemeindemitgliedern ab 14 Jahren. Die gewählten Kirchenparlamentarier haben von 2018 bis 2024 sechs Jahre lang Zeit, ihren Kirchenkreis aktiv zu gestalten.

Weitere Informationen unter www.kirchenrecht-nordkirche.de