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Verunglimpfung Verstorbener soll von Amts wegen verfolgt werden

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs ein, um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener konsequenter zu ahnden. Das Land werde dazu eine Bundesratsinitiative starten, kündigte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag im Anschluss an die Kabinettssitzung an. Bislang werden Fälle nur auf Antrag enger Angehöriger verfolgt. Künftig soll nach Vorstellungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung stets von Amts wegen ermittelt werden, wenn die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt.

Zudem soll es bei verstorbenen Angehörigen aus dem Staatsdienst die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen die jeweilige Dienststelle einen Strafantrag stellt. Mit der Änderung des Strafrechts sollen Angehörige von der Notwendigkeit befreit werden, sich in einer ohnehin außerordentlich belastendenden Situation mit Beleidigungen und Verunglimpfungen beschäftigen zu müssen.

Anlass für den rheinland-pfälzischen Vorstoß seien die Vorkommnisse nach dem Doppelmord an zwei rheinland-pfälzischen Polizisten im Landkreis Kusel vor über drei Jahren, erklärte Schweitzer. Damals habe es im Internet eine Vielzahl von Kommentaren gegeben, in denen die beiden Opfer verhöhnt worden seien. Nach Aussage des Ministerpräsidenten hat das Saarland bereits erklärt, der Initiative beitreten zu wollen.

Nach dem aktuell geltenden Recht gilt die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener als Straftat, die nach Paragraf 189 StGB auf Antrag mit einer bis zu zweijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Ermittlungen von Amts wegen finden lediglich im Zusammenhang mit der Herabsetzung von Opfern der NS-Herrschaft oder anderer Terrorsysteme statt.