Verteidigung geht in Berufung

Nach der Gerichtsverhandlung wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel will die Verteidigung das Urteil anfechten.

Pastor Olaf Latzel in der Bremer Innenstadtkirche St. Martini (Archivbild)
Pastor Olaf Latzel in der Bremer Innenstadtkirche St. Martini (Archivbild)Alasdair Jardine / epd

Bremen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes in Bremen gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Das Landgericht Bremen wird über die Berufung entscheiden, sagte die Sprecherin des Amtsgerichtes, Cosima Freter dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Diese wurde umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20)

Damit blieb die Vorsitzende Richterin Ellen Best unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie forderte eine Strafe von vier Monaten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In der Begründung zum Urteil sagte Richterin Best, Latzel habe in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt.

Blick in die Gedankenwelt des Angeklagten

Der 53-Jährige hatte sich im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren geäußert. Eine Aufnahme davon wurde im März mit seiner Einwilligung auf seinem Youtube-Kanal mit knapp 25.000 Abonnenten online gestellt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“ und „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day“.

Berufungsantrag ist keine Überraschung

Schon kurz nach der Urteilsverkündung hatte Verteidiger Sascha Böttner moniert, dass das Gericht keine Zeugen aus dem Eheseminar geladen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Rechtsmittel eingelegt, die Frist dafür läuft am Mittwoch (2. Dezember) ab. In einer Berufungsverhandlung wird ein Fall vollständig neu aufgerollt. Zeugen werden gehört, und der Angeklagte wird erneut befragt. (epd)