Kürzungen beim Krankentagegeld sind häufig unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe mit einem Urteil die Rechte von Versicherten gestärkt, teilte die Verbraucherzentrale Hessen am Dienstag mit. In der Beratung gebe es immer wieder Fälle, in denen Versicherer das Tagegeld einseitig herabsetzten. Besonders problematisch sei dies für chronisch kranke Menschen.
Wer privat krankenversichert und berufstätig ist, benötigt laut Verbraucherzentrale eine Absicherung für Zeiten von Krankheit. Fällt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers weg, springe die private Krankentagegeldversicherung ein. Auch Selbstständige benötigten diese Absicherung. Sinke das Einkommen im Laufe der Zeit, sähen die Verträge der privaten Krankenversicherung vor, dass die Unternehmen das versicherte Tagegeld herabsetzen dürfen.
Mit Urteil vom 12. März 2025 (AZ IV ZR 32/24) habe der BGH entschieden, dass private Krankenversicherungsunternehmen ein vereinbartes Krankentagegeld nicht ohne Weiteres herabsetzen dürfen. Klauseln, die eine vorangegangene Regelung ersetzen sollten, seien unwirksam. Wer eine Vertragsänderung und eine Herabsetzung seines versicherten Tagegeldes erhalten hat, sollte laut Verbraucherzentrale dagegen vorgehen und seine Rechte auch rückwirkend prüfen lassen. Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjährten am 31. Dezember 2025. (2606/14.10.2025)