Verbraucherzentrale: Alte Fitnessstudio-Verträge jetzt kündigen

Wer einen kaum genutzten Fitnessstudio-Vertrag hat, der vor dem 1. März 2022 geschlossen wurde, sollte ihn so bald wie möglich kündigen. „Werden alte Fitnessstudio-Verträge nicht oder zu spät gekündigt, verlängern diese sich normalerweise um die jeweilige Grundlaufzeit“, teilte die Verbraucherzentrale BaWü am Freitag mit. Eine reguläre Kündigung sei dann erst wieder vor Ende der verlängerten Laufzeit möglich.

Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt diese Regelung den Angaben zufolge nicht. Bei ihnen greife eine neue Regelung, bei der die Kündigungsfrist maximal einen Monat umfassen darf.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, den Vertrag per Einwurf-Einschreiben zu kündigen. Regelmäßig erhalte die Verbraucherzentrale Beschwerden, dass Fitnessstudios die Kündigung verweigern oder behaupten, dass diese nicht angekommen sei, heißt es weiter. (2182/27.09.2024)