Urteil: Porträt über Oscar Toepffer darf weiter veröffentlicht werden

Ein Porträt über den früheren Hamburger Senator Oscar Toepffer (1896-1982) darf von der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg weiterhin veröffentlicht werden. Im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat der 5. Zivilsenat sein Urteil verkündet, wie die Pressestelle des Hamburger Senats am Montag mitteilte. Mit Ausnahme eines Familienfotos dürfen demnach sämtliche Originalquellen und -zitate Toepffers, der Mitglied der NSDAP war, weiterverwendet und damit der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Das Landgericht war als erste Instanz anderer Auffassung gewesen. Das OLG-Urteil liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) in anonymisierter Form vor.

Toepffer leitete zwischen 1940 und Mai 1941 vertretungsweise die Hamburger Schulbehörde. Das Porträt erscheint im zweiten Band der „Täterprofile – die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz“, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung. Geklagt hatte 2018 eine Enkelin Toepffers, die in der Veröffentlichung das Urheberrecht ihres Großvaters verletzt sah und zudem das „Recht auf Vergessen“ einforderte.

Autor Hans-Peter de Lorent hatte für sein Porträt auch Quellen wie Tagebücher und private Korrespondenzen Toepffers verwendet. Einsicht und Erlaubnis zur Veröffentlichung von Tagebucheinträgen und Ausschnitten aus Briefen zwischen Toepffer und seiner Frau hatte de Lorent von einer inzwischen verstorbenen Tochter Toepffers erhalten.

Die Landeszentrale für politische Bildung hätte in erster Instanz vom Landgericht Hamburg die Auflage erhalten, große Teile der verwendeten Originalquellen zu löschen, hieß es. Gegen das Urteil hätten die Schulbehörde mit Rückendeckung des Senats, die Landeszentrale für politische Bildung und de Lorent Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.

„Das Verfahren hatte aus unserer Sicht für die historische Forschung grundsätzliche Bedeutung, hier bezogen auf die Zeit des Nationalsozialismus“, sagte Bildungssenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Originalquellen, gerade auch aus dem familiären Bereich, müssten nutzbar sein für ein möglichst authentisches Bild der Täter. „Ich bin erleichtert, dass Autor und Senat das sehr lange juristische Verfahren über sechs Jahre beharrlich weiterverfolgt haben. Am Ende haben wir uns zum Vorteil zukünftiger Generationen durchgesetzt.“

Sabine Bamberger-Stemmann, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, erklärte: „Das Urteil leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zu Unabhängigkeit von politischer Bildung.“ Die biografische zeithistorische Forschung werde damit weit über die Stadt Hamburg hinaus gestärkt, indem die verantwortliche Nutzung persönlicher Quellen von Zeitzeugen abgesichert wird.

Die Frage, ob die Stadt Hamburg durch die Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung über Oscar Toepffer dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzt, hat das Landgericht Hamburg abgetrennt und an das Hamburgische Verwaltungsgericht verwiesen.