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UN-Gericht: Israel muss UN-Helfern Zugang zum Gazastreifen gewähren

Ein weiteres UN-Gutachten setzt sich kritisch mit dem Vorgehen Israels im Gazastreifen auseinander. Erneut geht es um das Thema humanitäre Hilfe – und die Rolle des Hilfswerks UNRWA.

Israel muss UN-Helfern nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) trotz Vorwürfen der Terror-Beteiligung Zugang zum Gazastreifen gewähren. Das UN-Gericht in Den Haag veröffentlichte am Mittwochnachmittag ein entsprechendes Gutachten. Es ist rechtlich nicht bindend, hat aber beträchtliches politisches Gewicht.

Die UN-Generalversammlung hatte den IGH im vergangenen Jahr um Prüfung der Sachlage gebeten. Hintergrund: Die israelische Regierung verweigert dem UN-Hilfswerk für Palästinenser (UNRWA) de facto den Zutritt zum Krisengebiet. Sie bezeichnete das Hilfswerk als “eine von Hamas-Terroristen verseuchte Organisation”.

Das UN-Gericht gelangte nun zu der Einschätzung, dass es Israel nicht gelungen sei, diesen Vorwurf zu belegen. Die Besatzungsmacht habe jedoch die Pflicht, die Bevölkerung des Gazastreifens ausreichend mit humanitären Hilfsmitteln zu versorgen.

Das israelische Außenministerium wies das neue Gutachten prompt “kategorisch” zurück und warf dem Gericht Befangenheit vor. “Dies ist ein weiterer politischer Versuch, unter dem Deckmantel des ‘Völkerrechts’ politische Maßnahmen gegen Israel durchzusetzen”, erklärte das Ministerium. UNRWA-Mitarbeiter seien direkt am Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen und unterstützten weiterhin die Aktivitäten der Terrororganisation Hamas – “alles unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen”.

Das Außenministerium betonte, dass sich an der bisherigen Linie nichts ändern werde: “Israel wird nicht mit einer Organisation zusammenarbeiten, die in terroristische Aktivitäten verwickelt ist.” Zugleich werde man die völkerrechtlichen Verpflichtungen “uneingeschränkt” einhalten. Eine Politisierung des Völkerrechts sei indes abzulehnen.