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Überlegungen für die letzte Lebensphase

Je früher, desto besser – das gilt besonders mit Blick auf eine palliative Unterstützung am Lebensende.

Mit dem eigenen Sterben möchte sich niemand gerne auseinandersetzen. Dennoch sollte man sich rechtzeitig Gedanken über seine letzte Lebensphase machen. Die Kölner Palliativexpertin Andrea Schaeffer hat dafür wertvolle Tipps:

: Jeder sollte sich Gedanken über sein Lebensende machen. Wie und wo möchte ich dann leben und sterben? Wer kann dann an meiner Seite sein? In welchem Umfang können und wollen Angehörige und Freunde überhaupt helfen? Kann ich den Gedanken zulassen, dass sich diese Menschen um meine Körperpflege kümmern? Welche professionelle Unterstützung gibt es – und weiß ich, wie ich sie finde?

Kommunikation mit An- und Zugehörigen ist auch mit Blick auf das Lebensende wichtig. Um sich über diese sensible Phase auszutauschen, sollte der richtige Zeitpunkt gefunden werden. “Nicht jeder Moment ist geeignet, um dieses Fass aufzumachen”, sagt die Palliativexpertin.

: Betroffene haben in jeder Phase ihrer Erkrankung ein Recht darauf, angemessen über ihre Situation aufgeklärt zu werden, um für sich zu entscheiden, welche Therapien und Maßnahmen sie noch wünschen (“informiertes Einverständnis”). Dafür ist es hilfreich, wenn ein Mensch sich im Hinblick auf sein Lebensende vorab kundgetan hat, was er sich an Therapien und medizinischen Maßnahmen noch wünscht und was nicht. Bei Menschen mit Demenz sollten ihre Bevollmächtigten dafür Sorge tragen, dass ihre Wille berücksichtigt wird.

Auch ohne Pflegebedarf kann man im fortgeschrittenen Alter mit einem Palliativdienst ein Informationsgespräch führen, wie eine palliative Unterstützung aussehen kann. Spätestens nach einer lebensverkürzenden Diagnose sollte das Gespräch gesucht werden.

Eine Patientenverfügung sollte erstellt beziehungsweise aktualisiert werden, rät Schaeffer. “Es kann sein, dass sich die Situation und die Einstellung zum Leben komplett verändert haben.” Auch der Vorsorgeordner sollte aktualisiert werden.

: Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB V) hat jede gesetzlich versicherte Person Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie wird vom Hausarzt verordnet, die Kosten tragen die Krankenversicherungen. Ebenfalls kostenlos sind unter anderem die pflegerische und hausärztliche palliative Versorgung, die Begleitung durch geschulte Ehrenamtliche eines ambulanten Hospizdienstes, der stationäre Aufenthalt in einem Hospiz, die seelsorgliche und psychosoziale Begleitung durch Fachkräfte sowie Trauerbegleitung.

: Komplexe, belastende Symptome, die zu Hause nicht mehr gut gemanagt werden können oder ein fehlendes soziales Netz können Gründe für den Umzug in ein Hospiz sein. Der Hausarzt stellt dann eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung aus. Dort werden Menschen an ihrem Lebensende ganzheitlich begleitet, ebenso die ihnen Nahestehenden.

Dabei erwerben die Teilnehmenden Basiswissen rund um das Thema Sterbebegleitung. Hospizdienste und Volkshochschulen bieten für interessierte Bürger solche vierstündigen Seminare an. Solch ein Kurs sei mitunter auch ein erster Schritt, sich weiter ehrenamtlich im Palliativdienst und in der qualifizierten Sterbebegleitung zu engagieren, weiß Schaeffer.