Suchtfragen-Hauptstelle fordert Absicherung von Beratungsnetzwerk
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert von der Politik eine verlässliche Finanzierung der Suchtberatungsstellen. „Kern des Problems ist, dass die kommunal finanzierte Suchtberatung keine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung ist und somit ihre Ausstattung auch von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängig ist“, teilte die DHS am Donnerstag in Hamm mit. Suchtberatungsstellen seien aber häufig erste Adresse für Hilfesuchende und hätten eine „zentrale Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion“.
Um einen Überblick zu gewinnen, hatte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen nach eigenen Angaben insgesamt 1.320 Einrichtungen angeschrieben. Kern der Befragung war die Frage, inwiefern die Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit öffentlichen Mitteln im laufenden Jahr 2024 gesichert ist. 906 Einrichtungen hätten eine Rückmeldung gegeben, 534 davon vollständig ausgewertet werden können. Demnach erklärte die Mehrheit (61,4 Prozent), dass die Finanzierung nicht kostendeckend ist; bei 15,7 Prozent der Befragten wird sie voraussichtlich nicht kostendeckend sein.
Vor allem die Stagnation oder die nicht ausreichende Anhebung von kommunalen Mitteln und Landesmitteln bei steigenden Kosten begründe eine nicht ausreichende Finanzierung, hieß es. „Sprech- und Öffnungszeiten müssen gekürzt werden“, erklärte die DHS. „Schließungen von Suchtberatungsstellen sind bereits erfolgt, weitere Schließungen stehen bevor.“ Hinzu komme, dass eine Mehrheit der Befragten sowohl von wachsenden Fallzahlen (55,6 Prozent) als auch von zunehmend komplexeren Fällen (81,8 Prozent) berichtet. „Fachkräfte stehen unter Druck, mit zu geringen personellen Ressourcen die wirtschaftliche Existenz sichern zu müssen und können das Angebot für Betroffene nicht mehr aufrechterhalten“, unterstrich die DHS.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat vier Möglichkeiten vorgeschlagen, um die Finanzierung der Beratungsstellen zu sichern. Eine Option wäre es etwa, die Leistungen der Suchtberatung analog zu denen der Krebsberatungsstellen aufzustellen, was zu einer Finanzierung über die Krankenkassen führen würde. Die Leistungen könnten aber auch als Pflichtleistung der kommunalen Daseinsvorsorge eingestuft werden. Möglich wäre zudem ein individueller Rechtsanspruch, der sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung orientiere oder an Vorschlägen zur Verankerung der Schuldnerberatung.
Alle Vorschläge hätten Vor- und Nachteile, betonte die DHS. Es sei aber eine Minute vor zwölf und die Politik müsse nun handeln.