Stichwort: Werkstattentgelt
Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis. Eine Werkstatt ist kein herkömmlicher Betrieb, wie die Lebenshilfe erläutert. „Hier werden Menschen beschäftigt, für die der allgemeine Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist. Menschen sollen auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden“, heißt es auf der Homepage.
In Werkstätten wird deshalb kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt. Die Beschäftigten der Werkstatt bekommen ein Entgelt. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen betrug das durchschnittliche Entgelt 2022 monatlich 224 Euro (inklusive 52 Euro Arbeitsförderungsgeld). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Entgelt im Jahr 2022 somit gestiegen (2021: 212 Euro).
Das Durchschnittsentgelt errechnet sich, indem die Gesamtsumme der im Haushaltsjahr tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte durch die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, für die im Haushaltsjahr Beiträge für die Sozialversicherung erstattet wurden, geteilt wird.
Das Entgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag zusammen. Der Grundbetrag beträgt seit dem 1. August 2024 monatlich 133 Euro. Weitere Komponenten des Werkstattentgelts sind das Arbeitsförderungsgeld und ein Zuschuss zur Altersrente.
Grundbetrag und Steigerungsbetrag werden aus den Erträgen bezahlt, die die Werkstatt erwirtschaftet. Die Werkstättenverordnung legt fest, dass Werkstätten mindestens 70 Prozent ihres Arbeitsergebnisses in Form von Entgelten an die Beschäftigten auszahlen müssen. Maximal 30 Prozent dürfen als Rücklagen für Ertragsschwankung oder Modernisierungen gebildet werden.