Staatsanwaltschaft: Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung

Ein „dauerhaftes Lästigwerden“ bescheinigt ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft der Letzten Generation. Doch für die Justiz bedeuteten die Aktionen viel mehr Arbeit.

Und festgeklebt! Die Aktionen der Letzten Generation bedeuten mehr Arbeit für die Justiz
Und festgeklebt! Die Aktionen der Letzten Generation bedeuten mehr Arbeit für die JustizImago / aal.photo

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der Klimaschutzgruppierung Letzte Generation keinen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaften, Sebastian Büchner, sagte im RBB-Inforadio, was die Letzte Generation und die Klimaaktivisten insgesamt täten, sei quasi ein „dauerhaftes Lästigwerden“.

Die Klimaaktivisten begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als kriminell bezeichnet werden. „Aber für diese Idee einer kriminellen Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich, mit einer gewissen Erheblichkeit ausgestattet sein“, sagte der Oberstaatsanwalt. Diese Erheblichkeitsschwelle sei aus Berliner Sicht im Moment noch nicht überschritten: „Aber trotzdem ist es etwas, was natürlich auch angesichts der öffentlichen Debatte einer permanenten Neubewertung unterliegt“, sagte er.

Nötigung und Widerstand

Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und Widerstand gegen Staatsbeamte.

Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben.

Für die Justiz seien die Aktionen eine „erhebliche Mehrbelastung“, sagte der Oberstaatsanwalt. Derzeit würden 1.980 Ermittlungsverfahren bearbeitet.