SPD legt neuen Vorschlag mit Gottesbezug vor

Kommt in die schleswig-holsteinische Verfassung ein Bezug zu Gott? Darüber streiten Politiker. Jetzt legt die SPD eine Formulierung vor. Doch die Hürde für eine Einführung ist hoch.

Kiel. In die Diskussion um die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung kommt neuer Schwung. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Habersaat haben einen neuen Vorschlag vorgelegt, der einen Gottesbezug enthält. Damit wird es für die Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juli drei Vorlagen zur Abstimmung geben, einer ohne und zwei mit der Nennung von Gott.  
Nach Einschätzung von Stegner könnte der neue Vorschlag die Zustimmung von Abgeordneten finden, die ohnehin für einen Gottesbezug sind. Ob die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit jetzt zustande kommt, sei nach wie vor offen. Stegner: "Das sortiert sich nicht automatisch." Erste Reaktionen auch von CDU-Fraktionschef Daniel Günther seien eher positiv gewesen. Er habe von einem "hilfreichen Vorschlag" gesprochen. Stegner und Habesaat verwiesen darauf, dass sie Argumente der bisherigen Debatte berücksichtigt hätten.

Einfache Sätze formuliert

So hätten sie darauf geachtet, einfache klare Sätze zu formulieren und eine umständliche Sprache zu vermeiden, betonte Habersaat. In dem Vorschlag der beiden Sozialdemokraten heißt es unter anderem: "Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Der Beschluss schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, sie sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quelle ergeben." 
Die Reaktion der Volksinitiative für den Gottesbezug war verhalten. Die Volksinitiative begrüße, dass die Landtagsabgeordneten weiterhin nach einer Kompromissformel suchen, die möglichst viele Abgeordnete mittragen können, sagte der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), Sprecher der Volksinitiative. "Die Initiative wird diesen Vorschlag besprechen und freut sich auf Gespräche mit den Abgeordneten aller Fraktionen."
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Zur Debatte stand der auch von der Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs unterstützte Formulierungsvorschlag: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger (…) diese Verfassung beschlossen."

Zwei-Drittel-Mehrheit nötig

Dagegen hatten neun Abgeordnete von FDP, Grünen und SSW einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es unter anderem heißt: "Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen (…) entwickelt haben …". Zu den Unterzeichnern gehört auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Die Volksinitiative lehnt diesen Vorschlag ab. "Die Formulierung ist kein Gottesbezug", sagte der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), Sprecher der Volksinitiative.
Die Hürde, den Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen, ist hoch. Denn die Verfassung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden, 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssten zustimmen. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. (epd)
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