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SH: Frühjahrs-Kastrationsaktion von freilebenden Katzen startet bald

In verschiedenen Regionen von Schleswig-Holstein können von Montag an wieder freilebende Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, über einen von der Tierärztekammer SH verwalteten Fonds kastriert werden. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies dazu: „Das Katzenkastration-Projekt ist ein Erfolgsmodell für Schleswig-Holstein – sowohl für den Tier- als auch für den Artenschutz.“ Die Aktion ist bis zum 31. März geplant.

Das Projekt trage wesentlich zur Entlastung der Tierheime bei, erläuterte Benett-Sturies. Dank der im vergangenen Jahr eingeführten Optimierungen hätten sowohl die Frühjahrs- als auch die Herbstaktion landesweit reibungslos umgesetzt werden können. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten und durch die erfolgreiche Gewinnung zusätzlicher Fördermittel sei es möglich, die kommende Aktion auf einen Zeitraum von sechs Wochen auszuweiten.

Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, appellierte laut Mitteilung an die privaten Katzenhalterinnen und -halter, ihre Tiere mit Freigang kastrieren zu lassen, da auch unkastrierte Freigängerkatzen sich mit freilebenden Katzen vermehren würden. „Nur eine konsequente Kastration sowohl der freilebenden Katzen als auch der Freigängerkatzen aus privater Haltung kann langfristig den Katzenbestand im Land verringern“, sagte Kloth.

Das Land Schleswig-Holstein stellt laut Mitteilung für dieses Jahr insgesamt 110.000 Euro für die Kastration von freilebenden Katzen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligen sich mit 10.000 Euro. Zusätzlich sei es 2024 durch das Engagement des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbunds gelungen, eine Förderung der „BINGO!“-Umweltlotterie über 155.000 Euro zu akquirieren, dessen Hälfte für die diesjährige Frühjahresaktion vorgesehen sei. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.