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Senat unterstützt kleine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Der Berliner Senat unterstützt auch im zweiten Halbjahr 2025 sozial und gesellschaftlich engagierte kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Mietkostenzuschüssen bis zu 50 Prozent. Die Gemeinschaften trügen maßgeblich zur integrativen, sozialen und soziokulturellen Infrastruktur Berlins bei und leisteten mit ihren vielfältigen Hilfsangeboten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Kiezen, teilte die zuständige Senatskulturverwaltung am Dienstag in Berlin mit. Sie unterstützten insbesondere sozial benachteiligte Menschen.

Darüber hinaus förderten sie aktiv die interreligiöse Verständigung, arbeiteten eng mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen und stärkten so die Demokratie und das respektvolle Zusammenleben in Berlin. Gleichzeitig stünden sie vor der Herausforderung, angesichts steigender Mieten und häufiger Kündigungen wohnortnahe Räume zu erhalten oder neue zu finden.

Antragsberechtigt sind nach Angaben der Kulturverwaltung kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Sitz in Berlin, die keine festen staatlichen Zuwendungen erhalten. Zudem müssen sie seit mindestens zwölf Monaten in ihren Kiezen aktiv sein. Die Höhe der Förderung richte sich sowohl nach der Anzahl der eingegangenen Anträge als auch nach der Quantität und Qualität der Angebote.

Abgabefrist für die Anträge ist der 30. Mai. Der Bewilligungszeitraum für die eingereichten Anträge beginnt frühestens ab dem 1. Juli und endet spätestens am 31. Dezember 2025.