Die sächsische Staatskanzlei hält eine Verabschiedung des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Landtag für erreichbar. Man werbe dafür und sei zuversichtlich, „dass am Ende die erforderlichen Mehrheiten“ zustande kämen, erklärte Regierungssprecher Ralph Schreiber auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Am 29. Oktober will der Dresdner Landtag über den Staatsvertrag abstimmen, mit dem unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert werden soll. Für die Annahme gibt es in Sachsen bisher keine sichere Mehrheit.
CDU und SPD regieren in Sachsen in einer Minderheitskoalition. Ihnen fehlen zehn Stimmen für eine Mehrheit. Die Regierungsfraktionen sind somit auf Stimmen der Opposition angewiesen, um die Novelle verabschieden zu können. Bis Ende November müssen alle 16 Landtage dem Reformstaatsvertrag zugestimmt haben, damit er Anfang Dezember in Kraft treten kann. Ansonsten würde er gegenstandslos.
Ende September hatten sich Grüne und Linke im Medienausschuss des sächsischen Landtags bei einer Abstimmung über den Reformstaatsvertrag enthalten. Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmten dagegen. Am Ende votierte der Ausschuss mit den Ja-Stimmen von CDU und SPD für die Annahme der Novelle, allerdings mit der Mehrheit von nur einer Stimme. Es waren nicht alle Ausschussmitglieder anwesend.
Es ist unklar, wie Grüne und Linke am 29. Oktober abstimmen werden. Zusammen haben beide Fraktionen 13 Sitze im Landtag. „Wir beraten unser Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktion“, erklärte Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion auf epd-Anfrage. Ihre Fraktion hat sieben Sitze im Parlament. Maicher kritisierte die Regierungskoalition: CDU und SPD hätten „bis heute keinen ernsthaften Versuch unternommen, über Mehrheiten für diesen Staatsvertrag zu verhandeln“.
Luise Neuhaus-Wartenberg, medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte dem epd: „Für einen Staatsvertrag, der die öffentlichen Anstalten als Säule der Demokratie in der digitalen Welt tragfähiger macht, stünden wir als Linke sofort bereit.“ Für die vorliegenden Novelle hätten jedoch „selbst die Sachverständigen mehrheitlich keine Zustimmung empfohlen“. Die Gespräche mit der Koalition würden bis zur Abstimmung andauern: „Die Linksfraktion wird zu gegebener Zeit und wohl erst recht kurzfristig vor der Plenarsitzung entscheiden, wie sie am Ende votiert.“
Bislang haben zwölf Landtage dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Das erklärte die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, dem Vorsitzland der Rundfunkkommission der Bundesländer. Sollte es nun im sächsischen Landtag keine Verabschiedung des Reformstaatsvertrags geben, würde er nicht in Kraft treten können. Eine Abstimmung im sächsischen Landtag könne „nicht beliebig wiederholt werden“, sagte Christian Schulze, stellvertretender Pressesprecher des Landtags, dem epd: „Wurde abgestimmt und es liegt ein Ergebnis vor, dann zählt dieses Ergebnis.“