Sachsens Landtag will am 29. Oktober in Dresden zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten. Der Reformstaatsvertrag werde in zweiter Lesung beraten und danach zur Abstimmung gestellt, teilte die Landtagsverwaltung am Mittwoch in Dresden mit. Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD hat im sächsischen Landtag keine Mehrheit und ist daher für eine Bestätigung des Vertrages auf Stimmen der Opposition angewiesen.
Der Reformstaatsvertrag war im März von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seinen Amtskollegen unterzeichnet worden. Er sieht eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Voraussetzung für das Inkrafttreten am 1. Dezember ist die Ratifizierung von allen Landesparlamenten.
Sachsens Staatskanzleichef Andreas Handschuh (parteilos) hatte dazu erklärt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde gebraucht, nicht aber jeder Radiokanal und die „vielfach vorhandenen Doppelstrukturen“.
Der Reformstaatsvertrag steht auf der Tagesordnung des Landtags am 29. Oktober an vierter Stelle. Zuvor wollen die Abgeordneten über das „Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag“ abstimmen, das im Kern den Jugendmedienschutz in Deutschland modernisiert.
Auf der Tagesordnung stehen zudem der Beschluss zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk, ein Antrag der Grünen zur Bildungsgerechtigkeit und eine Fachregierungserklärung zum Rechtsstaat. Ein weiterer Sitzungstag des Landtags ist am 30. Oktober anberaumt.