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Sachsen stimmt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu

Mit knapper Mehrheit hat der Sächsische Landtag dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Das Gesetz regelt den Jugendmedienschutz neu. Die Entscheidung um den Reformstaatsvertrag für ARD und ZDF steht noch aus.

Der sächsische Landtag hat am Mittwoch mit knapper Mehrheit dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag mit Neuregelungen zum Jugendmedienschutz zugestimmt. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen von AfD und BSW beschlossen.

In der vorherigen Aussprache hatte der Landtagsabgeordnete Andreas Nowak (CDU) erklärt, der heutige Beschluss könne “nur der Einstieg in die weitere Entwicklung des Jugendmedienschutzes sein”. Die Entscheidung sei aber jetzt nötig, damit der 6. Staatsvertrag rechtzeitig in Kraft treten könne. Für die BSW begründete der Abgeordnete Ingolf Huhn die Ablehnung des Gesetzes damit, dass der Staatsvertrag “anständig und bemüht” sei, aber “völlig an der Lebensrealität” vorbeigehe.

Im Anschluss debattierten die Abgeordneten über den geplanten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ebenfalls auf der Tagesordnung der Landtagssitzung zur Abstimmung steht. Hier sagte Nowak zum Auftakt der Debatte, auch dieser Staatsvertrag könne “allerhöchstens der erste Einstieg sein”. Es sei aber wichtig, “dass es überhaupt mal losgeht”, da der öffentlich-rechtlilche Rundfunk aus sich heraus “nicht in der Lage war, solche Reformen anzuschieben”.

Aktuell dauert die Debatte noch an. Wann die Abstimmung über den Reformstaatsvertrag erfolgt, ist offen.