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Saarländische Verfassung soll Klausel gegen Antisemitismus erhalten

Das Saarland will den Schutz jüdischen Lebens in der Verfassung festschreiben – mit einer Klausel gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Auch das Verfassungsgericht soll gestärkt werden.

Ein Bekenntnis gegen Judenhass sowie gegen Antiziganismus wird in der saarländischen Verfassung verankert. Am Mittwoch haben die Fraktionen von SPD und CDU im Landtag entsprechende Änderungsentwürfe eingebracht. Demnach soll Artikel 12 wie folgt ergänzt werden: “Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen.” Eingefügt wird als neues Staatsziel: “Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.”

Zudem soll eine Präambel für die Verfassung beschlossen werden. Auch das saarländische Verfassungsgericht soll vom Parlament gestärkt werden. Für die drei Verfassungsänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig, die mit den Stimmen von SPD und CDU erreicht werden. Neben diesen ist auch die AfD im Landtag vertreten.

Nach der ersten mehrstündigen Lesung an diesem Mittwoch gehen die Vorhaben in die weitere parlamentarische Beratung. Der Termin für die entscheidende Abstimmung steht noch nicht fest.