Artikel teilen:

Saarländische Staatskanzlei stellt neue Filmförderrichtlinie vor

Ab sofort können sich Filmschaffende für eine Unterstützung nach der neuen saarländischen Filmförderrichtlinie bewerben. „Ein besonderer Schwerpunkt liegt künftig auf der Unterstützung junger Talente“, erklärte die Staatskanzlei am Donnerstag in Saarbrücken. „Mit der neuen Talentfilmförderung werden nicht nur Projekte mit finanziellen Mitteln unterstützt – sie ist zudem mit einem Mentoring-Programm verbunden, das junge Filmschaffende bei der professionellen Umsetzung ihrer Projekte begleitet.“ Insgesamt stünden für das laufende Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Fristende ist der 26. November.

Konkret teilt sich die Summe laut Richtlinie auf insgesamt acht sogenannte Förderpakete auf. Vier Förderpakete in Höhe von jeweils 15.000 Euro richteten sich unter dem Titel „Filmförderung“ an Filmschaffende für ein konkret skizziertes Projekt. Die Förderung gelte sowohl für fiktionale als auch non-fiktionale Formate und könne etwa für die Entwicklung, Produktion oder den Verleih und Vertrieb genutzt werden. Die anderen vier Förderpakte in Höhe von jeweils 10.000 Euro gibt es den Angaben zufolge in der neuen „Talentfilmförderung“ für Nachwuchsfilmschaffende. 7.500 Euro könnten frei für eine der drei Phasen genutzt werden, die übrigen 2.500 Euro würden für das Mentoring-Programm eingesetzt.

Über die Vergabe wird der Richtlinie zufolge anhand eines Punktesystems von einer unabhängigen Jury entschieden. So könnten etwa bis zu zehn Punkte für den innovativen Charakter, die Filmästhetik oder die gesellschaftlliche Relevanz vergeben werden. Zehn Punkte gebe es, wenn die Förderung vollständig im Saarland ausgegeben werde, fünf, wenn die Antragstellenden ihren Sitz im Saarland hätten. Auch berücksichtige das System, ob frühere Werke bereits auf Filmfestivals gelaufen seien.

Wer eine Zusage zur Förderung erhält, muss den Angaben zufolge nach Fertigstellung des Films diesen in geeigneter Form der Staatskanzlei dauerhaft überlassen und ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht gewähren mit Blick auf etwa die öffentliche Dokumentation der Fördertätigkeit. „Daneben sind der Staatskanzlei nach Fertigstellung folgende Daten zu
übermitteln: die Anzahl der Drehtage, eine Liste, aus der sich Stab und Cast ergibt sowie eine Übersicht der im Saarland verausgabten Mittel“, heißt es in der Richtlinie.