Regeln für sichere Besuche von “Lost Places”

Beim Besuch aufgegebener, verlassener Bauwerke sind einige Regeln zu beachten, um sich nicht unnötig in Gefahr zu bringen:

Außerdem gilt: Wer unbefugt auf Privatgelände eindringt, kann wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung belangt werden. Daher sollten Gebäude mit intakten Schlössern und Türen, Umzäunung oder Verbotsschildern grundsätzlich tabu sein – es denn, die Erlaubnis der Eigentümer liegt vor. Keinesfalls dürfen Besucher etwas beschädigen. Unter regelmäßigen Besuchern verlassener Orte gilt der Ehrenkodex: „Nimm nichts mit außer Fotos, und hinterlasse nichts außer deinen Fußspuren.“