Regeln für Kirchenasyl werden wieder entschärft

Die Überstellungsfrist beträgt nicht mehr 18 Monate, sondern wieder ein halbes Jahr. Für Menschen im Kirchenasyl könnte das bedeuten, dass ihre Fluchtgründe schneller geprüft werden.

In Kirchen suchen Menschen Schutz
In Kirchen suchen Menschen SchutzStefan Arend / epd

Berlin/Hamburg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rückt von der zuletzt restriktiven Praxis gegenüber Kirchenasylen ab. Wie die Behörde mitteilte, werden Schutzsuchende im Kirchenasyl nicht länger als „flüchtig“ angesehen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Das hat zur Folge, dass die sogenannte Überstellungsfrist in der Regel nicht mehr auf 18 Monate ausgeweitet wird. „Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig“, sagte die Flüchtlingspastorin der Nordkirche, Dietlind Jochims, als Vorsitzende der BAG.

Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern zurück. Dabei geht es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über. Um das „Aussitzen“ der Frist zu erschweren, wollten die Innenminister die Frist verlängern.

Zweifel an der Praxis

Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als „flüchtig“ gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle zum Regelfall. Im vergangenen Jahr äußerte das Bundesverwaltungsgericht aber Zweifel an der Praxis, weil der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei.

Flüchtlingspastorin Dietlind Jochims
Flüchtlingspastorin Dietlind JochimsPrivat

In einem Merkblatt vom Bundesamt, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es nun: „Die Durchführung eines Kirchenasylverfahrens hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Überstellungsfrist.“ Die Ausweitung auf 18 Monate sei nun nur noch für Fälle vorgesehen, in denen die Ausländerbehörde den Schutzsuchenden als „unbekannt verzogen“ meldet, bevor die Kirchenasylmeldung beim Bundesamt eingeht, oder wenn eine Kirchengemeinde den konkreten Aufenthaltsort des Asylbewerbers nicht mitteilt. Das Bamf reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage.

Jetzt gibt es Hoffnung

Für die Menschen im Kirchenasyl bestünde nun Hoffnung, dass ihre Fluchtgründe schneller inhaltlich geprüft werden könnten, sagte Jochims. Den Kirchengemeinden, Klöstern und Ordensgemeinschaften, die Menschen in besonderen Härtefällen in den vergangenen Jahren auch unter den erschwerten Bedingungen aufgenommen haben, dankte sie ausdrücklich.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft meldete im Dezember 295 aktive Kirchenasyle mit mindestens 507 Personen, davon 99 Kinder. 282 der Kirchenasyle waren Dublin-Fälle. Einen Höchststand erreichten Kirchenasyle im Jahr 2016 im Zuge der großen Fluchtbewegung. In dem Jahr suchten mehr als 1.000 Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt worden war, Schutz in Gemeinden. Kirchen gewähren in Härtefällen abgelehnten Asylbewerbern Schutz mit dem Anliegen, dass die Behörden ihre Entscheidung noch einmal überdenken. (epd)