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Publikationen zur Religionsfreiheit

Menschen werden in vielen Ländern wegen ihres religiösen Glaubens diskriminiert. Dazu hat das katholische Hilfswerk „Kirche in Not“ seinen Bericht zur Religionsfreiheit weltweit veröffentlicht. Der Bericht ist einer von mehreren zur Religionsfreiheit. Die weltweite Lage der Religionsfreiheit wird regelmäßig von internationalen Organisationen, Regierungen und aus dem Nichtregierungsbereich analysiert. Die verschiedenen Publikationen und Studien setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte:

– „Kirche in Not“ hat am Dienstag seinen aktuellen Religionsfreiheits-Report vorgelegt, den das katholische Hilfswerk alle zwei Jahre herausgibt. Es liefert für den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024 eine Analyse der Religionsfreiheit in 196 Staaten. Demnach leben fast zwei Drittel der Weltbevölkerung in Ländern, in denen ernste Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit vorkommen.

– Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, das Internationale Institut für Religionsfreiheit und die Evangelischen Allianz geben regelmäßig die Jahrbücher zur Religionsfreiheit sowie zur Verfolgung und Diskriminierung von Christen heraus, zuletzt Mitte Oktober 2025. Darin kritisierten die Autorinnen und Autoren den weltweite Zunahme von Anti-Bekehrungsgesetzen. Solche Gesetze seien gegen die Religionsfreiheit gerichtet.

– Der Weltverfolgungsindex von „Open Doors“ dokumentiert seit 1993 die Diskriminierung von Christen in 50 Ländern. Das christliche Hilfswerk setzt sich seit der Gründung 1955 nach eigenen Angaben in über 70 Ländern durch Hilfsprojekte für verfolgte Christen ein und untersucht jedes Jahr die Situation von Christen in rund 100 Ländern. Die Daten dafür liefern kirchliche Netzwerke und regionale Menschenrechtsanwälte. Der Index versteht sich auch als „Aufruf zum Gebet“.

– Der 2023 zum dritten Mal von katholischer Deutscher Bischofskonferenz und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) vorgelegte Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit sieht sich als christliche Perspektive auf ein „universelles Menschenrecht“. Die Autoren betonen, dass die Religionsfreiheit immer im Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten zu betrachten sei.

– Die deutsche Bundesregierung legt regelmäßig einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor. Es gehe nicht um Ansprüche von Religionen, sondern um die Freiheit des einzelnen Menschen, seine Religion zu bekennen, zu wechseln oder „eben auch keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören“, heißt es im Vorwort zum 3. Bericht für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022. Seit 25 Jahren publiziert auch das US-Außenministerium Berichte zur Religionsfreiheit.