Pflege: Senat beschließt Flexibilisierung der Fachkraftquote

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Anpassung der Fachkraftquote in der Pflege beschlossen. Pflegeeinrichtungen mit guter bis hoher Betreuungsqualität könnten so künftig ihr Personal flexibler einsetzen, teilte die Senatspressestelle mit. Zudem habe der Senat verschiedene Schritte zur Stärkung der akademischen Pflegeausbildung auf den Weg gebracht. So sollen Pflegeausbildung und Studium künftig gleichzeitig möglich sein.

Die Flexibilisierung der Fachkraftquote abhängig von der vorgehaltenen Pflegequalität soll den Angaben nach zu einer Entlastung der Personal- und Versorgungssituation in der Pflege beitragen. Für Einrichtungen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, könne die Quote ab dem 1. November auf 40 Prozent gesenkt werden, hieß es. Sofern die Landesverbände der Pflegekassen ein hohes Qualitätsniveau feststellen, entfielen die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und landesrechtlich anerkannten Assistenten für diese Einrichtungen. Die Einrichtungen seien dann bei der Wahl des Qualifikation-Mixes frei. Die neue Regelung trete zum 1. November in Kraft treten gelte vorerst für rund ein Drittel der 142 stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg, die aktuell diese Vorgaben erreichen.

Bislang galt für Pflegeheime die Vorgabe, dass 50 Prozent des Personals in Betreuung und Pflege dreijährig ausgebildete Fachkräfte sein müssen, unabhängig von der tatsächlichen erreichten Pflegequalität in den Einrichtungen.

Zur Stärkung der akademischen Pflegeausbildung seien ab dem Wintersemester 2024/2025 Pflegeausbildung und Studium gleichzeitig möglich, hieß es. Hierfür sei ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der Beruflichen Hochschule Hamburg geschaffen worden. Zum Wintersemester 2025/2026 soll ein neuer Aufbaustudiengang Lehramt für berufsbildende Schulen der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft angeboten werden.