Ohne drastische Einschnitte

Die Kirchenkreise bekommen immer weniger Kirchensteuern – nicht nur wegen Corona. Darauf ist der Kirchenkreis Mecklenburg vorbereitet.

Esther Stosch / Pixelio

Rostock. Die Corona-Pandemie mit ihren deutlichen Einschränkungen für das kirchliche Leben wirkt sich auch auf die finanzielle Situation im Kirchenkreis Mecklenburg aus. „So sind die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2020 um etwa 3 Millionen Euro zurückgegangen, womit auch im laufenden Haushaltsjahr 2021 zu rechnen ist“, erklärte Propst Wulf Schünemann auf einer digitalen Finanzklausur des Kirchenkreissrates und der Vorsitzenden der Kreissynodenausschüsse.

Aufgrund der positiven finanziellen Entwicklungen in den vergangenen Jahren und der Bildung entsprechender Rücklagen könne der Kirchenkreis Mecklenburg diese aktuellen Einnahmeausfälle aber kompensieren. Derzeit müssten deshalb keine unmittel­baren und drastischen Maßnahmen ergriffen werden. „Alle 220 Kirchengemeinden, Dienste und Werke können bei der Finanzierung ihrer Arbeit mit einer Stabilität rechnen“, betonte der Vorsitzende des Kirchenkreis­rates, Propst Dirk Sauermann.

Sondermittel laufen aus

Allerdings könnten voraussichtlich einige Förderprogramme, die sich aus vergangenen Jahresüberschüssen gespeist haben, in Zukunft nicht in der bisherigen Höhe fortgesetzt werden. So würde die Sonderzuweisung für Kirchengemeinden zwar in diesem Jahr noch in der bisherigen Höhe von etwa 9 Euro je Gemeindeglied zur Verfügung stehen. 2022 und 2023 würden es jedoch nur etwa 4,50 Euro je Gemeindeglied sein, erläuterte Propst Schünemann. „Ab dem Jahr 2024 stehen diese Sondermittel wohl nicht mehr zur Verfügung.“

Weniger Mitglieder

Das müssten die Kirchengemeinden bedenken, wenn sie längerfristige Verbindlichkeiten eingehen. Dies betreffe zum Beispiel den Abschluss unbefristeter Arbeitsverhältnisse, wenn diese Stellen nicht im kirchengemeindlichen Stellenplan des Kirchenkreises verankert sind.

Laut Finanzprognose der Nordkirche könne der Kirchenkreis Mecklenburg bis 2025 mit stabilen Kirchensteuereinnahmen rechnen, hieß es in der Klausurtagung. Allerdings würde die allgemeine Preissteigerung sowie die Erhöhung der Dienstbezüge und Gehälter zu einem Defizit führen. Insofern werde es demnächst nicht mehr gelingen, alle Aufgaben im bisherigen Umfang aus laufenden Einnahmen zu finanzieren. „Langfristig muss sich der Kirchenkreis darüber hinaus auch auf einen Rückgang der Kirchensteuern entsprechend der abnehmenden Gemeindegliederzahlen einstellen“, sagte Wulf Schünemann. So hatte der Kirchenkreis Mecklenburg Ende 2019 noch 160.100 Gemeindeglieder, Anfang 2021 wurden 157.000 gezählt – ein Verlust von 3100 allein im Jahr 2020.

Gemeinsame Basis

Der Kirchenkreis werde aber nicht unvorbereitet mit dieser Entwicklung konfrontiert, zu der auch die abnehmende Zahl der Pastorinnen und Pastoren in der Nordkirche gehört. „Mit der Pfarrgemeindehaus-Planung und den gemeinsam entwickelten Kriterien für den kirchengemeindlichen Stellenplan gibt es bewährte Instrumente zur solidarischen Anpassung der Bedarfe an die jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen“, so Schünemann. Um, wie von der Kreissynode beschlossen, diese Pläne für das Haushaltsjahr 2025 anzupassen, müssten bereits jetzt Beratungen begonnen werden. Bis dahin müssten die derzeitigen Planungsvorgaben umgesetzt und Überhangstellen abgebaut werden.

Bei notwendigen Einsparungen sollen alle Bereiche im Kirchenkreis in gleichem Umfang beteiligt werden, hieß es. Ebenso aber sollten sich alle Bereiche um eine Stabilisierung oder Erweiterung von Einnahmen bemühen. Die Diskussion zu den Schwerpunkten der kirchlichen Arbeit soll nach Auswertung der Anregungen der Finanzklausur auch weiterhin auf einer breiten gemeinsamen Basis geführt werden.