Die Regierung in der Alpenrepublik plant ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Nun melden sich die katholischen Bischöfe in der Sache zu Wort.
Die katholischen Bischöfe in Österreich haben sich gegen ein geplantes Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an Schulen ausgesprochen. Man teile zwar die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuchs in der Schule erschwert werden könnte, hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme. Aber ein Verbot sei genauso “wenig wünschenswert”.
Darum sei die Haltung der Bischofskonferenz: “Es sollte beim Tragen eines Kopftuchs nie um Zwang im Sinne einer Verpflichtung oder eines Verbots gehen.” Ob es in dieser Angelegenheit überhaupt einen gesetzlichen Regelungsbedarf gebe, sei unklar. Die rechtliche Zulässigkeit bleibe mit Blick auf die Religionsfreiheit ohnehin fraglich.
Die Bischöfe plädierten dafür, dass sich die österreichische Regierung bei derlei Maßnahmen vorher “zumindest mit der betroffenen gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft” abstimmen sollte – in diesem Fall die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich. Die IGGÖ lehnt das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form ab.
Österreichs regierende Dreierkoalition hatte sich bereits im September auf ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren geeinigt. Es soll noch in diesem Jahr beschlossen werden und 2026 in Kraft treten. Für Eltern, deren Kinder trotz Verbot mit Kopftuch zum Unterricht erscheinen, sieht der Gesetzesentwurf eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro vor.
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bekräftigte zu Wochenbeginn: Das islamische Kopftuch sei “kein harmloses Stück Stoff”, sondern ein Symbol der Unterdrückung. Ein Verbot reiche jedoch nicht aus, “um tief verankerte kulturelle und familiäre Zwänge zu durchbrechen”. Daher sei ein umfassendes Paket von “Begleitmaßnahmen” vorgesehen, um das Selbstbewusstsein junger Musliminnen zu stärken. Zu diesem Zweck werde man auch versuchen, muslimische Jungen zu erreichen: “Wir holen junge Männer aus patriarchalen Strukturen. Wir zeigen Alternativen auf und vermitteln, dass echte Stärke absolut nichts mit Unterdrückung zu tun hat.”
Hintergrund der kürzlich vorgestellten “Begleitmaßnahmen” dürfte auch die Sorge vor einem weiteren Scheitern des Kopftuchverbots sein. Vor fünf Jahren war ein ähnlicher Vorstoß an einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gescheitert. Damals sahen die Richter die Religionsfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.