Oberkirchenrat Adomeit ruft zu Kirchenwahlen auf

Die Wahlen seien Ausrdruck der Demokratie in der Kirche, sagte der Theologe.

Pastor Thomas Adomeit
Pastor Thomas AdomeitDirk-Michael Grötzsch

Oldenburg. Der Vertreter im Oldenburger Bischofsamt, Oberkirchenrat Thomas Adomeit, hat an alle evangelischen Kirchenmitglieder appelliert, sich am Sonntag, 11. März, an den landesweiten Kirchenwahlen zu beteiligen. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg seien mehr als 370.000 Wahlberechtigte ab 14 Jahren zur Wahl der Gemeindekirchenräte aufgerufen, sagte Adomeit. "Geben Sie Ihrer Kirchengemeinde Ihre Stimme." Die Wahlen seien ein Ausdruck der Demokratie in der Kirche.
Die Gemeindekirchenräte, in anderen Landeskirchen werden sie auch Kirchenvorstände genannt, seien die wichtigsten Leitungsämter in den Kirchengemeinden, unterstrich Adomeit. Die begleitende Kampagne zur Wahl unter dem Motto "Kirche mit mir" solle für eine hohe Wahlbeteiligung sorgen. In der oldenburgischen Kirche kandidierten in den 116 Kirchengemeinden zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen rund 750 Frauen und 650 Männer.

Die Aufgaben der Räte

Auch Synodenpräsidentin Sabine Blütchen rief zur Wahl auf. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Arbeit in den Kirchengemeinden gestaltet werde, veränderten sich rasant. Dies sei eine große Herausforderung für die neuen Gemeindekirchenräte. Das gleichberechtigte Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen im Leitungsgremium einer Kirchengemeinde sei dabei ein wesentliches Kennzeichen der evangelischen Kirchen.
In den fünf niedersächsischen Kirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und der reformierten Kirche mit Sitz in Leer wählen am Sonntag erstmals alle rund drei Millionen wahlberechtigten Mitglieder am selben Tag ihre neuen Vorstände. Derzeit sitzen fast 17.000 gewählte Männer und Frauen in den leitenden Gremien der mehr als 2.000 evangelischen Kirchengemeinden. Die Gemeindekirchenräte, Kirchenvorsteher oder Presbyter stellen Mitarbeiter ein, geben Gebäudesanierungen in Auftrag, beschließen den Haushalt oder kümmern sich um Kindergärten und Friedhöfe. Gewählt werden sie derzeit für sechs Jahre. (epd)