In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen, die Hilfen erhielten, weiter rückläufig. Die Zahl der Gehörlosen mit Hilfebezug ist 2024 hingegen leicht gestiegen, wie das statistische Landesamt IT.NRW am Freitag in Düsseldorf zum „Tag des weißen Stocks“ (15. Oktober) mitteilte.
Insgesamt haben im vergangenen Jahr rund 47.040 Menschen in NRW finanzielle Hilfen für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose erhalten, knapp 1.000 weniger als das Jahr davor, wie es hieß. Von ihnen erhielten 26.514 blinde Menschen ein sogenanntes Blindengeld. Das waren 2,3 Prozent weniger als 2023. Frauen und Mädchen waren dabei mit einem Anteil von 54,7 Prozent in der Mehrheit.
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte bezogen demnach 7.998 Personen. Auch hier gab es einen Rückgang – 2024 lag die Zahl der Personen mit Bezug dieser Leistung um 4,7 Prozent niedriger als 2023. Knapp zwei Drittel dieser Bezieher waren Frauen (64 Prozent).
Eine Ursache für den Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte dürfte in einer verbesserten augenärztlichen Versorgung liegen, erklärten die Statistiker. Bei den Hilfen für Gehörlose zeige sich ein entgegengesetzter Trend: 2024 erhielten
13.265 Personen diese Leistung, das sei ein Plus von 1,0 Prozent im Vergleich zum Jahr davor.
Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose lagen 2024 insgesamt bei 154,2 Millionen Euro, 0,3 Prozent weniger als 2023. Der größte Teil der Nettoausgaben entfiel den Angaben zufolge mit 135,5 Millionen Euro auf das Blindengeld. 6,6 Millionen Euro wurde für Hilfen für hochgradig Sehbehinderte aufgebracht und 12,1 Millionen Euro für die Hilfen von Gehörlosen.
Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen (GHBG) löste 1997 das Landesblindengeldgesetz ab. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.