Nordkirche will es jungen Geistlichen leichter machen

Viel Bürokratie steht dem geistlichen Nachwuchs im Anschluss ans Vikariat bislang bevor. Das soll nun anders werden.

Die Nordkirche will junge Geistliche fördern
Die Nordkirche will junge Geistliche fördernRolf Zöllner / epd

Lübeck-Travemünde. Die erste Pfarrstelle nach der Ausbildung finden – das soll für junge Geistliche in der Nordkirche bald einfacher werden. Dazu hat die Synode bei ihrer Tagung in Lübeck-Travemünde entsprechende Änderungen von Kirchengesetzen beraten und in erster Lesung einstimmig zugestimmt.

„Bedauerlicherweise ist in der Vergangenheit eine Situation eingetreten, in der nur mit viel Aufwand für jede Pastorin und jeden Pastor im Probedienst ein passender Auftrag gefunden werden konnte“, sagte Landeskirchenamtsreferent Ephraim Luncke. Das liege daran, dass die Kirchengemeinden das 2019 beschlossene Personalplanungsförderungsgesetz der Nordkirche umsetzen wollten. Das wiederum teilt Kirchenkreisen, Hauptbereichen und den Landeskirchen eine bestimmte Anzahl an Pastorinnen und Pastoren zu.

Unsicherheit durch Pandemie

Zudem seien einige Kirchengemeinden unsicher gewesen, wie groß die Einbrüche bei den Kirchensteuereinnahmen durch die Pandemie sein werden. Zum Teil seien deshalb Pfarrstellen zu schnell aufgehoben und so Kapazitäten in den Stellenplänen zurückgefahren worden.


Lesen Sie auch
Landesbischöfin befürwortet kurzfristigen Militäreinsatz


Die geplanten Gesetzesänderungen enthalten nun einen Appell an jeden Kirchenkreis und jede Kirchengemeinde, sich am oberen Rand der zugeteilten Anzahl zu orientieren. Zudem wird die jeweils zugeteilte Anzahl bis Ende 2025 um fünf Prozent erhöht. Außerdem werden Pastorinnen und Pastoren, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 in den Pfarrdienst auf Probe aufgenommen werden, in den Personalplanungseinheiten nicht berücksichtigt.

Die Änderungen an den drei Kirchengesetzen sollen mehr Freiräume schaffen, um geeignete Aufträge für den Probedienst zu finden. Nur zwei von insgesamt 104 Vikaren konnten in den letzten drei Jahren nach ihrem Pfarrdienst auf Probe nicht übernommen werden. Aber die Suche nach einer festen Pfarrstelle sei oft mühsam gewesen, hieß es. „Wir sind dringend auf den Nachwuchs angewiesen und es ist uns ein großes Anliegen, jeder Pastorin und jedem Pastor im Probedienst einen guten Start in den Dienst zu ermöglichen“, so Luncke.

Welche Regelung bislang gilt

Hintergrund ist die allgemeine demografische Entwicklung: Die Generation der geburtenstarken Jahrgänge erreicht in den nächsten Jahren das Ruhestandsalter. Zwischen 2020 und 2030 werden voraussichtlich 900 von 1.700 Pastorinnen und Pastoren in den Ruhestand gehen. Im selben Zeitraum werden nur etwa 300 Pastorinnen und Pastoren in den Dienst aufgenommen werden können. Die Zahl der im Dienst befindlichen Pastorinnen und Pastoren wird von heute etwa 1.700 auf 1.100 im Jahr 2030 absinken.

Nach dem damals beschlossenen Personalplanungsförderungsgesetz durften Kirchenkreise, Hauptbereiche und Landeskirche Pfarrstellen nur besetzen, wenn sie besonders viele Pastorinnen und Pastoren durch Eintritt in den Ruhestand verlieren. Wo es noch eine vergleichbar gute Ausstattung an Pastorinnen und Pastoren gibt, sollten Besetzungssperren verhängt werden können. (epd)