Nordkirche ruft zur Wahl auf

Auf eine bessere Beteiligung an den Kirchengemeinderatswahlen hofft Andreas Tietze, Präses der Synode. An den vergangenen Wahlen hatten sich nur wenige Kirchenmitglieder beteiligt.

Die Synode der Nordkirche tagt in Lübeck-Travemünde
Die Synode der Nordkirche tagt in Lübeck-TravemündeMaren Warnecke / Nordkirche

Lübeck-Travemünde. Die Vorbereitungen zur Kirchenwahl 2016 in der Nordkirche sind jetzt abgeschlossen worden. Der Präses der Landessynode, Andreas Tietze, hat in Lübeck-Travemünde die 1.905.227 wahlberechtigten Kirchenmitglieder dazu aufgerufen, im November zur Wahl zu gehen und für eine bessere Wahlbeteiligung als bei vorherigen Wahlen zu sorgen.
Gewählt werden etwa 10.000 Männer und Frauen in die Kirchengemeinderäte der mehr als 1.000 Gemeinden der Nordkirche, ein Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien (Hamburg und Schleswig-Holstein), Mecklenburg und Pommern. In fast allen Gemeinden haben sich den Angaben zufolge ausreichend Kandidaten zur Verfügung gestellt.

"Demokratie theologisch begründet"

Bei vorherigen Kirchenwahlen war die Beteiligung nicht gerade üppig. In Nordelbien gingen im Jahr 2008 gerade mal zwölf Prozent aller Berechtigten zur Wahl. In Hamburg waren es zehn Prozent, in Schleswig-Holstein 15 Prozent. In Mecklenburg hatte die letzte Kirchenwahl 2010 eine Beteiligung von 15 Prozent. In Pommern gingen 2013 zehn Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen.
Landesbischof Gerhard Ulrich verwies auf die reformatorische Tradition. Mit dem Grundgedanken vom Priestertum aller Getauften habe Martin Luther aus heutiger Perspektive auch "Demokratie theologisch begründet". Der Landesbischof erinnerte zudem an Luthers Auffassung, "dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, über alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen".
In allen Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein und Hamburg wird am 27. November, dem Ersten Advent, gewählt. In Mecklenburg-Vorpommern haben viele Gemeinden bis zu zwei zusätzliche oder bis zu drei abweichende Wahltermine, die in der Zeit vom 13. bis zum 27. November liegen. In Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Senkung des Wahlalters auf 14 statt bisher 16 Jahre neu.
Die ehrenamtlichen Kirchengemeinderäte sorgen gemeinsam mit den Pastoren für die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiensten. Sie verwalten Gemeindefinanzen, sind verantwortlich für Personal, Vermögen, Grundstücke und Gebäude. Weiter sind sie zuständig für die Kinder-, Jugend- und Altenarbeit sowie für die Kirchenmusik. Sie wählen die 13 Kirchenkreissynoden, die wiederum Frauen und Männer in die Landessynode als höchstem Kirchenparlament wählen.

Wenige Frauen in der Leitungsebene

Beim Thema Geschlechtergerechtigkeit verwiesen die Beauftragten Stephanie Meins und Thomas Schollas darauf, dass 724 Pastorinnen (42,5 Prozent) mit Stand 1. April 2016 auf dem Gebiet der Nordkirche beschäftigt waren. Bis 2030 werde ihr Anteil voraussichtlich auf 60 Prozent steigen. Während die Anzahl an Pastorinnen stetig zunehme, seien in der höchsten und der mittleren Leitungsebene der Nordkirche Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert.
Nach den Worten von Meins liegt der Frauenanteil im pröpstlichen Amt in den letzten acht Jahren konstant bei 26 Prozent. Noch geringer sei die Quote bei leitenden Frauen sowohl in den Bereichen der Dezernate im Landeskirchenamt als auch auf der Ebene der Verwaltungen in den 13 Kirchenkreisen.
Bei den Bischöfen ist die Hamburg-Lübecker Bischöfin Kirsten Fehrs die einzige Theologin im Bischofsrat, zu dem neben Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin) noch die Bischöfe Hans-Jürgen Abromeit und Andreas von Maltzahn im Sprengel (Bischofsbezirk) Mecklenburg und Pommern sowie Gothart Magaard im Sprengel Schleswig und Holstein gehören. (epd)