Hessen modernisiert sein Bestattungsgesetz und schafft neue Regeln für Beerdigung und Leichenschau: Eltern erhalten so ein Recht auf Bestattung ihrer Sternenkinder. Weiterhin keine Bestattungen in Gärten oder Flüssen.
In Hessen ist am Dienstagabend die Reform des Bestattungsgesetzes beraten worden – künftig gibt es damit ein Recht auf individuelle Bestattung sogenannter Sternenkinder. “Wir gehen mit der Zeit”, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) im Rahmen der abschließenden Beratung des Entwurfs der Regierung im Landtag in Wiesbaden. Mit dem neuen Gesetz würden insbesondere Eltern unterstützt, wenn Kinder nicht lebend zur Welt kämen. “Wir tragen damit ihrer besonderen Trauer, ihrer schwierigen Situation, wenn sich Wünsche und Hoffnungen nicht erfüllt haben, Rechnung.”
Kliniken seien verpflichtet, auf die Bestattung totgeborener Kinder hinzuwirken. Laut Gesetz wird zudem die maximale Frist zwischen Tod und Bestattung fortan zehn Tage betragen. Auch solle klarer geregelt werden, wer in welchen Situationen sogenannte sorgepflichtige Maßnahmen bei einem Todesfall zu veranlassen habe. Das Gesetz benennt außerdem notwendige Bedingungen für Mediziner zur Verbesserung der Qualität bei Leichenschauen.
Zuletzt hatte im September auch das von einer Ampel regierte Nachbarland Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht modernisiert – unter anderem für Sternenkinder, also von Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.
Im hessischen Landtag haben CDU und SPD die Mehrheit und stellen gemeinsam die Landesregierung. Minister Poseck sprach von einem im Ländervergleich modernen Gesetz, das sich im Kern jedoch bewährt habe. “Weshalb kein Bedürfnis nach einer radikalen Veränderung besteht”, betonte der CDU-Politiker. Weitere Liberalisierungen nach dem Muster der rheinland-pfälzischen Gesetzesreform, etwa Bestattungen im Garten oder in Flüssen, fanden keine Mehrheit.
Die oppositionelle FDP hatte sich mit einem eigenen Gesetzentwurf für eine umfassendere Reform ausgesprochen. “Menschen möchten neue Wege der Bestattung”, sagte der Abgeordnete Moritz Promny. Er kritisierte das vorgelegte Gesetz der Regierung als nicht ausreichend für den gesellschaftlichen Wandel der vergangenen Jahre.
Das nun beschlossene hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz soll nach seiner Verkündung zunächst nur bis Ende 2032 gelten. Mit dieser Befristung wird eine erneute Befassung des Landtags mit den beschlossenen Regelungen in den kommenden Jahren notwendig.