MV: Frauenhäuser fordern Einführung des Gewalthilfegesetzes

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenhäuser Mecklenburg-Vorpommern fordert die Einführung des Gewalthilfegesetzes. Für die Gewährleistung von Schutz und Beratung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt müssten bundesweit verbindliche Regelungen geschaffen werden, teilte die LAG der Frauenhäuser M-V anlässlich der jährlichen Klausurtagung am Mittwoch mit. Nicht alle Frauenhäusern hätten eine gesicherte Finanzierung durch Land und Kommune. Zudem würden für Betroffene unterschiedliche Bedingungen gelten, was Erreichbarkeit und Kosten des Aufenthalts anginge. Auch sei der Zugang zu Frauenhäusern in ländlichen Gebieten zu eingeschränkt, die Kapazitäten zu gering und die Wege zu Frauenhäusern und Beratungsstellen zu lang. Die LAG fordert von Bund, Ländern und Kommunen, die Planung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes fortzuführen, welches durch die Istanbul-Konvention als internationales Abkommen verpflichtend gefordert wird.

Nach Angaben des aktuellen Lagebilds des Bundeskriminalamts (BKA) sind die Straftaten gegen Frauen und Mädchen in allen Bereichen gestiegen: So wurden 2023 mehr als 52.000 Frauen oder Mädchen Opfer von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung. Das waren rund 3.000 beziehungsweise 6,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Bereich häusliche Gewalt wurden mehr als 180.000 weibliche Opfer gezählt, ein Plus von 5,6 Prozent. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben, hieß es in dem Bericht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.