Die umstrittene Novelle des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes hat eine weitere Hürde genommen. Wie das federführende Umweltministerium am Freitag mitteilte, hatte der Ministerrat bereits am Dienstag den überarbeiteten Entwurf gebilligt. Das neue Gesetz gebe „Antworten auf die umwelt-, klima- und jagdpolitischen Herausforderungen unserer Zeit“, teilte Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) mit.
Vorgesehen ist unter anderem, dass Jäger in Wäldern, in denen zu hohe Wildpopulationen die Verjüngung der Baumbestände gefährden, zur Erfüllung eines Mindestabschussplans verpflichtet werden können. Diese Regelung war auf massive Kritik des Landesjagdverbandes gestoßen. Die Jägerschaft störte sich zudem an einer Bestimmung, dass neben dem Jagdpächter künftig auch die Grundbesitzer in einem Revier jagen dürfen. Dieser Passus wurde in der jetzt verabschiedeten Version des Gesetzes entschärft. Auch gegen die Möglichkeit, Schonzeiten einzuschränken, hatten die Jäger aus Tierschutzgründen Einspruch erhoben.
Eder hatte die strengeren Abschussvorgaben damit begründet, es müsse alles dafür getan werden, um insbesondere die jungen Bäume in den rheinland-pfälzischen Wäldern vor Wildverbiss zu schützen. Der Wald im Land leider bereits stark unter dem Klimawandel und dem damit verbundenen Trockenstress.
Entgegen ihrer ursprünglichen Position beugte sich die Ministerin mit der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in einem weiteren Punkt Forderungen aus den Reihen der Landtagsopposition und auch aus Teilen des Regierungslagers. Der Wolf bleibe dennoch eine besonders geschützte Art, stellte das Ministerium klar. Eine „Entnahme“ einzelner Tiere unterliege auch künftig hohen Auflagen.
Die Gesetzesnovelle soll außerdem einigen bisher zulässigen Formen der Jagd einen Riegel vorschieben, etwa dem Einsatz von Totschlagfallen bei der Jagd auf Marder oder die für Hunde gefährliche Jagd in Dachs- und Fuchsbauten. Die Jagdhundeausbildung und -prüfung an flugunfähig gemachten, lebenden Enten wird ebenfalls untersagt. Geplant ist, dass das neue Landesjagdgesetz im Frühjahr 2027 in Kraft treten kann.