Mecklenburg verabschiedet Haushalt für 2017

Synode beschließt Aufnahme eines Zwei-Millionen-Euro-Darlehensfonds, um in evangelische Schulen zu investieren.

Für das Gemeindeleben gibt es im neuen Haushalt viel Geld (Symbolbild)
Für das Gemeindeleben gibt es im neuen Haushalt viel Geld (Symbolbild)Rainer Oettel / epd

Güstrow. Die Synode des evangelischen Kirchenkreises Mecklenburg hat den Kirchenkreishaushalt 2017 einstimmig beschlossen und künftige Stellenplankriterien festgelegt. Bei der Verabschiedung des rund 53 Millionen-Etats legte das Kirchenkreisparlament auf seiner Herbsttagung in Güstrow einen zwei Millionen Euro umfassenden Darlehensfonds für Investitionen der evangelischen Schulen in ihre Gebäude auf.
Im kommenden Jahr wird der Kirchenkreis für die Flüchtlingsarbeit von Kirchengemeinden und Diakonie insgesamt 305.000 Euro bereitstellen. Mit 200.000 Euro sollen wieder freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung unterstützt werden. Eingerichtet wurde zudem ein Fonds über 500.000 Euro für gemeinsame Projekte von Kirchengemeinden und Diakonie vor Ort.

Künftig weniger Kirchensteuer

Mehr als die Hälfte des rund 53 Millionen-Etats steht den Kirchengemeinden zur Verfügung – für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben oder die Arbeit mit Flüchtlingen. Die Einnahmen stammen größtenteils aus Zuweisungen der Nordkirche, aus Personalkostenerstattungen sowie aus weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen. Dabei setzen sich die Zuweisungen in Höhe von rund 35 Millionen Euro aus Kirchensteuern, Geldern aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- bzw. Patronatsleistungen zusammen.
Es wird damit gerechnet, dass sich die Kirchensteuerzuweisungen für Mecklenburg künftig verringern. Ursache dafür sind laut Kirchenkreis zurückgehende Gemeindegliederzahlen und die abnehmende Wohnbevölkerung. In den kommenden drei Jahren kann dies voraussichtlich aus Rücklagen kompensiert werden.
Beschlossen wurden neue Stellenplankriterien für die Jahre 2019 bis 2023, die auch die Einwohnerzahl berücksichtigen. Der Kirchenkreis will dadurch erreichen, dass trotz sinkender Kirchenmitgliederzahl ausreichend Mitarbeiter aller kirchlichen Berufsgruppen in Stadt und Land präsent bleiben. Die Stellenzahl für die Kirchengemeinden wird sich ab 2019 voraussichtlich um rund acht Prozent verringern, die Kirchenmitgliederzahl zwischen 2009 und 2019 jedoch schätzungsweise um 15,4 Prozent zurückgehen. Für jede der 20 Kirchenregionen soll ein gemeinsames Stellenbudget festgelegt werden nach dem Schlüssel: 52 Prozent Pastoren, 24 Prozent Gemeindepädagogen, 14 Prozent Kirchenmusiker und zehn Prozent Küster und Verwaltungsmitarbeiter. Flexible Verschiebungen sind aber möglich.

28 Projekte gefördert

Die Stiftung "Kirche mit Anderen" hat in diesem Jahr insgesamt 28 Projekte gefördert, darunter einen Tauschladen in Wismar und ein Musikcamp in Waren (Müritz). Dafür und für fortgeführte Projekte standen 164.000 Euro bereit. Die Stiftung "Kirchliches Bauen in Mecklenburg" unterstützte in diesem Jahr 30 Projekte mit insgesamt rund 520.000 Euro.
Der Kirchenkreishaushalt des Jahres 2015 konnte mit einem Überschuss in Höhe von rund sechs Millionen Euro abgeschlossen werden. Die Mehreinnahmen stammen vor allem aus höheren Kirchensteuerzuweisungen, mehr Erträgen bei der Landverpachtung sowie aus Minderausgaben wegen unbesetzter Personalstellen. Beschlossen wurde, dass rund 4,7 Millionen der Mehreinnahmen an die Kirchengemeinden verteilt werden. Knapp 300.000 Euro sollen für Bauprojekte verwendet werden. Jeweils 500.000 Euro gehen an die mecklenburgische Stiftung "Kirche mit Anderen" sowie an einen Verwahrfonds "Nachwuchsförderung für kirchliche Berufe".
Im Kirchenkreis Mecklenburg gibt es 252 Kirchengemeinden mit insgesamt rund 174.300 Mitgliedern (Stand: Ende 2015). (epd)