Maskenpflicht im Fernverkehr fällt

Am 2. Februar ist es so weit: Dann müssen im Fernverkehr keine Masken mehr getragen werden. Gesundheitsminister Lauterbach hat aber einen Appell.

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt
Die Maskenpflicht im Fernverkehr fälltImago / Ralph Peters

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, dass die Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn am 2. Februar ausgesetzt wird. Er begründete das in Berlin mit sinkenden Gefahren in der Corona-Krise. Zuvor hatten sich die Forderungen nach einer Beendigung der Maskenpflicht verstärkt. Nach derzeitigem Recht würde sie noch bis zum 7. April gelten.

Lauterbach erklärte, die Zahl der Infektionen und Krankenhauseinweisungen gehe zurück, und die Bevölkerung habe eine hohe Immunität aufgebaut. Experten gingen davon aus, dass es nicht noch einmal zu einer schweren Corona-Winterwelle kommen werde. Daher sei es jetzt möglich, stärker auf Eigenverantwortung zu setzen. Zugleich appellierte der Gesundheitsminister an die Menschen, im öffentlichen Verkehr und in Innenräumen freiwillig weiter Masken zu tragen und mögliche Folgen einer Infektion nicht zu unterschätzen.

Lob auch von der FDP

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) begrüßte Lauterbachs Entscheidung. Es sei den Menschen nicht vermittelbar, warum es Unterschiede geben sollen zwischen Nah- und Fern- sowie dem Flugverkehr. Die Vereinheitlichung sei nicht nur für die Fahrgäste, sondern auch für das Personal positiv, erklärte Wissing. Einige Bundesländer haben die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits abgeschafft. Auch in Flugzeugen müssen Passagiere keine Masken tragen.

Angesichts bundesweit sinkender Infektionen mit dem Coronavirus hatten sich zuletzt die Forderungen nach einer Aufhebung der Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr verstärkt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich dafür aus, sie zum Monatsende abzuschaffen. Er sagte der „ugsburger Allgemeinen: „Meines Erachtens können auch andere Schutzmaßnahmen vor dem 7. April aufgehoben werden.“ Die Entwicklung sei aktuell so positiv, „dass selbst vorsichtige Wissenschaftler uns im endemischen Stadium sehen“. Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssten immer eine Ausnahme und gut begründet sein.

Pflicht gilt weiter in Kliniken

Bundesweite Schutzmaßnahmen sind Teil des bis zum 7. April befristeten Infektionsschutzgesetzes. Neben den Regeln für den Bahnverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zusätzlich eine Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sowie die Gesamtbetriebsräte der Deutschen Bahn für Fern- und Nahverkehr hatten gefordert, die Maskenpflicht zu beenden. Holetschek hatte die Umwandlung in eine Trage-Empfehlung ab Februar gefordert. In Bayern wurde die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr bereits abgeschafft. Holetschek sagte der Bild-Zeitung, im Freistaat sei daraufhin keine Veränderung der Infektionszahlen festgestellt worden.

Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende von DB Fernverkehr, Manfred Scholze, sagte dem Redaktions-Netzwerk Deutschland: „Bald ist man nur noch im ICE dazu gezwungen, Maske zu tragen. Das geht schlichtweg nicht.“ Ralf Damde, Gesamtbetriebsratsvorsitzender von DB Regio Schiene/Bus, sagte dem Redaktions-Netzwerk: „Es kann nicht länger sein, dass man beim Umsteigen von einem in einen anderen Zug andere Gesetze befolgen muss.“ Es sei für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine „absolute Zumutung“, die Maskenpflicht durchzusetzen.