Mann muss nach Angriff vor Synagoge in die Psychiatrie

Der Beschuldigte leidet laut Gericht an einer religiösen Wahnvorstellung. Weil er sich nicht untersuchen lassen wollte und keine Medikamente akzeptierte, folgten jetzt Konsequenzen.

Die Polizei hat am 4. Oktober 2020 den Tatort abgesperrt
Die Polizei hat am 4. Oktober 2020 den Tatort abgesperrtTimo Teggatz

Hamburg. Der Mann, der einen jüdischen Studenten vor einer Hamburger Synagoge (Hohe Weide) im Oktober 2020 angegriffen hatte, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Hamburger Landgericht bekanntgegeben. Es habe sich um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens gehandelt, der Mann hat jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht aus rechtsradikalen Motiven gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beschuldigte leide an einer religiösen Wahnvorstellung.

Aufgrund dieser psychischen Erkrankung sei der Mann nicht schuldfähig. Weil er keine Einsicht zeige und sich weder vom Sachverständigen habe untersuchen lassen noch eine Medikation akzeptieren würde, habe das Gericht keine Möglichkeit zu einer Bewährungsstrafe oder Aussetzung der Anordnung zur Unterbringung in der Psychiatrie gehabt. Es sei anzunehmen, dass die Krankheit länger andauern wird und der Mann somit weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Mit dem Taxi zum Tatort

Der damals 29 Jahre alte Beschuldigte war am 4. Oktober 2020 gezielt mit einem Taxi zur Synagoge gefahren, wo an diesem Tag Feierlichkeiten zum jüdischen Laubhüttenfest stattfanden. Er schlug einem 26-jährigen Mann mit Kippa ohne Vorwarnung mit einem Spaten auf den Kopf. Er trug während der Tat eine Tarnuniform der Bundeswehr. Der verletzte Student musste zwei Tage auf der Intensivstation behandelt werden und behält eine sichtbare Narbe. Es habe potenzielle Lebensgefahr bestanden, hieß es.

Woher genau die feindselige Einstellung Juden gegenüber kommt, habe das Gericht nicht herausfinden können, sagte die Vorsitzende Richterin. Den Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz, der in der Tasche des Beschuldigten gefunden wurde, habe dieser auf Rat seiner Mutter als Glücksbringer getragen.

Die Beweisaufnahme erfolgte anhand von Arztberichten früherer Behandlungen, Chatprotokollen mit der Mutter und des Berichts durch den Sachverständigengutachter. (epd)