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Leitfaden für Schulen und Betriebe zum Umgang mit Abschiebungen

Große Verunsicherung sieht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern bei Beschäftigten im Bildungsbereich, wenn es um die Abschiebung von Schülern und Auszubildenden geht. Ein Info-Dokument soll dagegen helfen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern hat ihren Leitfaden zu Abschiebungen von Schülern und Auszubildenden neu aufgelegt. Grund dafür sei die Absicht der Regierung, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, teilte die Gewerkschaft am Donnerstag in München mit. Dies führe dazu, dass die Polizei junge Menschen auch aus Schulen und Betrieben zur Abschiebung hole. Der nun aktualisierte Leitfaden stelle rechtliche Informationen für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen zur Verfügung, um die Handlungsmöglichkeiten in einer solchen Situation richtig abschätzen zu können.

Den Leitfaden verfasste vor acht Jahren der Münchner Jurist Hubert Heinhold, wie es weiter hieß. Heinhold habe das Dokument nun hinsichtlich Rechtslage und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Es stehe im Internet auf www.gew-bayern.de/leitfaden-abschiebung zur Verfügung.

Die Verunsicherung bei Schulleitungen, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern über ihren Handlungsspielraum angesichts einer drohenden Abschiebung sei groß, erklärte die Gewerkschaft. Dem wolle man durch den Leitfaden entgegenwirken.

Eine Kernaussage des Leitfadens ist laut Mitteilung: “Wenn von einer Abschiebung auch Kinder betroffen sind, ist das Kindeswohl gegenüber Regelungen des Ausländerrechts stets vorrangig.” Zudem sei Folgendes wichtig: Wenn Ausländerbehörden oder Polizei nach der Anwesenheit eines Schülers fragten, müssten Schulleitung oder Lehrkräfte keine Auskunft darüber geben.

Die Gewerkschaft forderte: “Bildungseinrichtungen müssen Schutzräume sein.” Nötig sei ein uneingeschränkter Zugang von Geflüchteten zu Bildung, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe, hieß es weiter.

Der Bayerische Flüchtlingsrat unterstützte die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Er führte an, im ersten Halbjahr 2025 seien bundesweit 2.040 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren abgeschoben worden. Dazu kämen Kinder unter 6 Jahren. Kindeswohl und Kinderrechte fänden in Ausländerbehörden oft keine Beachtung mehr. Häufig wiesen die Mitarbeiter jegliche Verantwortung von sich und auf Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und von Gerichten hin. “Dabei haben die Ausländerbehörden durchaus Ermessensspielräume”, kritisierte der Flüchtlingsrat.