Landtag muss Gottesbezug auf Agenda nehmen

Frist läuft Ende April aus. Kommt eine neue Fassung des Gottesbezugs in der Landesverfassung zustande?

Motiv der Plakatkampagne der Initiative zum Gottesbezug
Motiv der Plakatkampagne der Initiative zum GottesbezugInitiative Gottesbezug

Kiel. Die Volksinitiative für einen Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Landesverfassung hofft, dass der Landtag das Thema in seiner Sitzung vom 27. bis 29. April auf der Tagesordnung haben wird. Im Dezember 2015 hatte das Parlament die Initiative für zulässig erklärt. Die Frist läuft damit im April aus, in der die 69 Abgeordneten erneut debattieren und womöglich zu einem Beschluss kommen müssten. "Wir hoffen, dass der Landtag entsprechend aktiv wird", sagte der stellvertretende Pressesprecher des katholischen Erzbistums Hamburg, Marco Chwallek.
Nach wie vor ist offen, ob dann die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für eine Neufassung zustande kommt. Im Gespräch ist derzeit die Formulierung: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quelle gemeinsamer Werte ergibt". Letztlich werde es Aufgabe des Landtages sein, eine Formulierung zu finden, die dem Ansinnen der Volksinitiative gerecht werde, so Chwallek. Zu den Mitinitiatoren der Volksinitiative gehört auch der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). "Wir sind zuversichtlich, dass der Landtag unser Anliegen zeitnah auf die Tagesordnung setzt", sagte er den "Kieler Nachrichten".

Prominente unterstützen Initiative

Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 eine Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Sie sammelte bis Anfang Juli über 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen und überreichte sie an Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU).
Zu den Initiatoren der Volksinitiative gehören neben Carstensen auch der ehemalige Ministerpräsident Björn Engholm (SPD), Vertreter der Nordkirche, des Erzbistums, der Schura (Islamische Religionsgemeinschaften) und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden. Lehnt der Landtag das Anliegen der Volksinitiative ab, müssten 80.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Kommt es dann zum Volksentscheid, müssten mehr als 1,1 Millionen Schleswig-Holsteiner zustimmen. (epd)