Landessynode beschließt einheitliches Arbeitsrecht

Es ist beschlossene Sache: Mitarbeitende aus Ost und West bekommen die gleiche Vergütung. Ein Bereich ist dabei allerdings ausgenommen.

epd

Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche hat ein einheitliches Arbeitsrecht beschlossen. Beginnend ab dem 1. Juli 2023 soll dem Beschluss der Landessynode zufolge ein einheitlicher Manteltarifvertrag und damit eine Arbeitsvertragsgrundlage für alle privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der verfassten Nordkirche gelten. Sie sei damit die erste öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin in Deutschland, in der Mitarbeitende aus Ost und West nach gleichem Tarifvertrag vergütet werden, hieß es. Für den Bereich der Diakonie gelte die Vereinheitlichung nicht.

Die einheitliche Arbeitsrechtssetzung bestehe aus drei Kernpunkten: dem Arbeitgeberverband, dem Manteltarifvertrag und dem Überleitungstarifvertrag, sagte der Synodale Henning von Wedel. Ziel sei, dass niemand schlechter gestellt oder bei veränderter Einstufung eine Besitzstandszulage gezahlt werde. Mögliche Mehrkosten werden dem Beschluss zufolge „solidarisch und gemeinschaftlich“ von der Nordkirche getragen, hieß es.

„Dritter Weg“

Bisher galten in der Nordkirche gleichrangig zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung nebeneinander. Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein haben bisher im Rahmen des sogenannten „Zweiten Wegs“ Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitgeberverband den Tarifvertrag ausgehandelt. In Mecklenburg und Pommern haben sich bisher Vertretende der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer paritätischen Kommission in Form des „Dritten Wegs“ bei den Tarifvertragsverhandlungen gegenübergesessen. (epd)