Landesbischöfin: Suizidassistenz nicht ausschließen

„In besonderen Grenzfällen“ schließt die Theologin eine assistierte Sterbehilfe nicht aus. Doch kirchliche Einrichtungen dürften sich nicht zu einem Teil greschäftsmäßiger Suizidhilfe machen.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-SchmidtMarcelo Hernandez / Nordkirche

Schwerin. Nach Auffassung von Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Nordkirche, sollte die Möglichkeit einer assistierten Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen „in besonderen Grenzfällen“ nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Zugleich müsse die Kirche aber dem regelhaften Angebot der Suizidbeihilfe in ihren Pflegeheimen und Krankenhäusern entgegentreten, sagte Kühnbaum-Schmidt zum Abschluss einer Veranstaltungsreihe der Nordkirche in Schwerin. Kirchliche Einrichtungen dürften sich nicht zu einem Teil geschäftsmäßiger Suizidhilfe machen.

Gott trete für das Leben ein und eröffne auch am Ende des Lebens – „und darüber hinaus“ – immer noch Perspektiven, so Kühnbaum-Schmidt. Aufgabe der Kirche sei es daher, Menschen so zu stärken, dass sie ihr Leben bejahen können. Konkret seien dies praktische Unterstützung im Alltag, seelsorgerische und psychologische Beratung sowie palliativmedizinische Begleitung. (epd)