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Landesamt untersagt das Hahneköppen in Solingen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat das sogenanntes Hahneköppen verboten. Das Hahneköppen ist eine Tradition im Bergischen Land und war zum Beispiel in Solingen unter Auflagen erlaubt, wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte. Bei dem Brauch gilt es, mit verbundenen Augen einem kopfüber in einem Korb aufgehängten toten Hahn den Kopf abzuschlagen.

In Solingen galt die Rechtsanwendung, dass das in der Regel alte Tier zuvor von einer sachkundigen Person tierschutzkonform geschlachtet wird. Zudem musste der Kadaver nach dem Hahneköppen verwendet werden – etwa zum Verfüttern.

Das Landesamt hat dieses Brauchtum nun untersagt. Tiere dürfen nach Angaben der Landesbehörde nicht getötet werden, um die Kadaver anschließend bei Brauchtumsveranstaltungen zu verwenden. Die bisherige Rechtsanwendung der Stadt Solingen ist damit außer Kraft gesetzt.

Der zuständige städtische Beigeordnete Jan Welzel kritisierte die Weisung als „wenig bürgerfreundlich“. Die bisherige Praxis in Solingen habe ganz pragmatisch ermöglicht, jahrhundealtes Brauchtum in Übereinstimmung mit dem Tierschutz zu erhalten. Es sei schade, dass das Land „diesem Pragmatismus“ nicht folgen wolle.

Die Stadt Solingen sei rechtlich gebunden und müsse das Verbot umsetzen. Den Betroffenen stehe aber der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, erklärte Welzel.