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Land will Bauvorhaben der Bundeswehr erleichtern, für Wohnbau nicht

Die Landesregierung will Bauvorhaben der Bundeswehr in Baden-Württemberg erleichtern. Ihr Ressort habe das „Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr“ federführend erarbeitet, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), am Donnerstag in Stuttgart. „Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes.“

Das betreffe unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht. Das Landeskabinett habe den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Zu den betroffenen Bauvorhaben zählen Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen und Versorgungslager. Auch Wohnsiedlungen für Militärpersonal und ihre Angehörigen können dazugehören.

„Was bei der Bundeswehr geht, muss auch im Wohnungsbau gehen“, fordert dazu der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Friedrich Haag. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt sei es richtig, Bauprojekte, die dringend benötigten Wohnraum schaffen, „von überzogenen landesrechtlichen Vorschriften zu befreien“. (2762/30.10.2025)