Hass und Hetze nach tödlichen Gewalttaten sollen künftig leichter juristisch verfolgt werden können. Dafür setzen sich zumindest die Bundesländer ein. Hintergrund ist auch die Tötung eines Polizisten.
Wenn das Andenken toter Menschen verunglimpft wird, sollen Strafverfolger künftig leichter tätig werden können. Das ist das Ziel einer Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die am Freitag vom Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Die Strafverfolgung soll demnach in besonderen Fällen möglich werden, auch ohne dass die Angehörigen zig Strafanträgen jeweils zustimmen müssen. Im Fokus stehen dabei vor allem hasserfüllte und hetzende Äußerungen in Sozialen Medien.
Rheinland-Pfalz und das Saarland legten den Gesetzentwurf erneut vor. Ein erster Anlauf in der vergangenen Wahlperiode des Bundestags war ohne Ergebnis geblieben. Eine Entscheidung über den Entwurf müsste nun der neue Bundestag fällen. Eine Frist dafür gibt es nicht.
In einem Antrag zur Ergänzung des Gesetzentwurfs verwies das Saarland auch auf die Tötung eines Polizisten im August. Der Tat in Völklingen folgten demnach in den Sozialen Medien eine “Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge”. Teils sei der Tod des Polizisten begrüßt und sein Andenken verunglimpft worden. Das zeige die Dringlichkeit des Anliegens.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch dem ehemaligen letzten Dienstvorgesetzten eines gestorbenen Amtsträgers das Recht eingeräumt werden, einen Strafantrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Verunglimpfung im Zusammenhang mit der früheren Dienstausübung des Toten steht.