Kurhessische Kirche will bis 2045 klimaneutral sein
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat am Samstag in Hofgeismar mit großer Mehrheit ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, dass die Landeskirche bis spätestens 2045 eine Netto-Neutralität bei Treibhausgasen erreicht. Dafür will sie vor allem die Gebäude, die Mobilität und die Beschaffung in den Blick nehmen.
Nach Angaben von EKKW-Baudezernent Timo Koch ist der Gebäudesektor der Landeskirche für 83 Prozent ihrer Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass auf Landeskirchenebene ein konkreter Zeitplan erstellt wird, wie der Ausstoß verringert werden kann. Außerdem soll jeder Kirchenkreis einen eigenen klimafreundlichen Gebäudeplan formulieren.
Zu den Eckpunkten des Klimaschutzgesetzes gehört, dass es elektrische Energie und die Energie für neue Heizungen künftig nur noch aus erneuerbaren Quellen geben wird. Gebäude sollen, wo immer möglich, mit Photovoltaik ausgerüstet werden. Auch kirchliche Freiflächen sowie landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen sollen dafür genutzt werden, sofern das ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Darüber hinaus sollen sich Vorgaben für Dienstreisen und Dienstfahrzeuge ändern. Mitarbeitende sollen nach Möglichkeit klimafreundliche Verkehrsmittel nutzen und neue Fahrzeuge nicht mit Verbrennungsmotor ausgestattet sein. Zudem sollen mobiles Arbeiten gefördert und in kirchlichen Einrichtungen ökologisch zertifizierte, faire, regionale und saisonale Lebensmittel angeboten werden.
Die EKKW geht bis 2045 von einem Finanzbedarf von rund 92 Millionen Euro aus. Die Summe könne allerdings nur grob geschätzt werden. Das liege unter anderem daran, dass zunächst geklärt werden müsse, welche Gebäude im kirchlichen Eigentum bleiben und energetisch saniert werden sollen. Außerdem sei die Preisentwicklung von Baustoffen nicht absehbar.
Für den nächsten Doppelhaushalt der Landeskirche für die Jahre 2026/27 sollen auf Beschluss der Synode drei Millionen Euro für den Klimaschutz bereitgestellt werden. Bei dem Geld handele es sich um Umwidmungen bereits bestehender Zuweisungen für Baumaßnahmen. Geld aus dem Kirchenerhaltungs- und dem Kirchenbaulastfonds soll dazu kommen.