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Kulturrat: Gendern darf nicht verboten oder bestraft werden

Der Deutsche Kulturrat hat in einer Resolution beschlossen, dass es aufgrund der Medien- und Kunstfreiheit kein Verbot geschlechtergerechter Sprache in Kunst, Kultur und Medien geben darf. Zur kulturellen Vielfalt gehöre auch die sprachliche Vielfalt, erklärte der Kulturrat am Donnerstag in Berlin. Streit um Wörter und Sprachgebräuche seien ein Kennzeichen öffentlicher Debatten, Verbote würden „gesellschaftliche Diskussionen und Verständigungsprozesse“ unterdrücken.

Zudem betonte der Kulturrat, dass weder in der Vergangenheit noch aktuell ein Gebot bestehe, geschlechtergerechte Sprache im Kulturbereich zu verwenden. Das sogenannte Gendern sei eine freie Entscheidung der betreffenden Institutionen und Personen. „Dabei muss es bleiben“, erklärte Geschäftsführer Olaf Zimmermann.

Auch sei eine öffentliche Förderung von Kunst, Kultur und Medien nicht mit einem öffentlichen Auftrag der Kultureinrichtungen verbunden. Kultureinrichtungen seien ihrem fachlichen Auftrag verpflichtet, Kulturvereine ihren satzungsgemäßen Zielen. Weder die Anwendung noch die Ablehnung des „Genderns“ dürfe Einfluss auf die Kunstförderung oder die finanzielle Unterstützung von Institutionen haben.

Darüber hinaus wies der Kulturrat darauf hin, dass das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ ausdrücklich nicht bindend für belletristische Werke ist. Zur Anwendung des Regelwerks in Kultureinrichtungen oder in Medien habe sich der Rat für deutsche Rechtschreibung nicht positioniert.