Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat die anhaltende Nichtbesetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsstelle von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen kritisiert. Es sei „sicherlich nicht“ im Sinne des Gesetzgebers, dass die für Streitfälle zu Internetangeboten der Sender zuständige Stelle seit mehr als anderthalb Jahren nicht besetzt sei, sagte Schweitzer dem Evangelischen Pressedienst (epd).
„Aber das heißt nicht, dass die Institution als solche überflüssig ist, sondern sie muss eben wieder entsprechend aufgebaut werden“, betonte der Ministerpräsident, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Schweitzer verteidigte die Entscheidung der Ministerpräsidenten, auch in der aktuellen Novelle des Medienstaatsvertrags Regelungen zum Verbot der Presseähnlichkeit für öffentlich-rechtliche Internetangebote vorzuhalten. „Wenn Qualitätszeitungen, die von Zeitungs-Abonnements und Werbung leben, nicht mehr die Möglichkeit haben, die regionale und lokale Identität abzubilden, weil öffentlich finanzierte Medienangebote ihnen das wegnehmen, dann schränke ich die Medienvielfalt ein“, sagte er. „Das wollen wir nicht.“ Die Novelle wird derzeit in den Landesparlamenten ratifiziert und soll am 1. Dezember in Kraft treten.
Seit vielen Jahren monieren die Verleger, dass durch kostenlose presseähnliche Textangebote der Sender im Internet ein ungleicher Wettbewerb zum Schaden der Zeitungen stattfinde. Das Schlichtungsverfahren war 2019 mit einer Soll-Vorschrift gesetzlich verankert worden. Anschließend hatten Sender und Verlegerverbände Schlichtungsstellen mit Spitzenvertretern beider Seiten eingerichtet. Dadurch sollten Unstimmigkeiten bei der Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Internetangebote außergerichtlich geklärt werden.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) kündigte die Vereinbarung Mitte September 2023 mit Wirkung zum Jahresende, nachdem zuvor in keinem Fall eine Schlichtung gelungen war. Zur Begründung wurden Umstrukturierungen innerhalb des BDZV genannt.
Die ARD erklärte auf epd-Nachfrage, der Senderverbund sei „stets offen für eine einvernehmliche Anpassung der Schlichtungsvereinbarung“. Bereits kurz nach der BDZV-Kündigung seien Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Vereinbarung aufgenommen worden. Diese seien zwischenzeitlich aber ausgesetzt worden, um etwa Anpassungen der Regelungen im Reformstaatsvertrag „angemessen berücksichtigen zu können“. Die Verhandlungen würden derzeit „in konstruktiver Atmosphäre fortgesetzt und sollen zeitnah abgeschlossen werden“. Eine BDZV-Sprecherin bestätigte auf epd-Anfrage laufende Gespräche, äußerte sich darüber hinaus jedoch nicht.