Kompromiss zur Suizidbeihilfe

Landesbischof Ralf Meister befürwortet ein Kompromisspapier, in dem sich alle Kirchen in Niedersachsen zu Suizidbeihilfe äußern. Noch zwei Jahre zuvor sprach er sich für Suizidbeihilfe in christlichen Einrichtungen aus.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die 2007 veröffentlichte Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) als einen „immer noch tauglichen ethischen Kompass zur Frage nach Krieg und Frieden“ verteidigt
Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die 2007 veröffentlichte Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) als einen „immer noch tauglichen ethischen Kompass zur Frage nach Krieg und Frieden“ verteidigtJens Schulze / epd

Landesbischof Meister, dass die Kirchen gemeinsam zur Suizidbeihilfe Stellung beziehen,  lässt aufhorchen. Wie fallen die Reaktionen in Kirche und Gesellschaft aus?
Ralf Meister: Kirchen müssen mit ihrer kritisch-konstruktiven Position zur gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids wahrnehmbar sein. Wir haben in der Vergangenheit manchmal erleben müssen, dass Menschen in ihrer Not am Lebensende gar nicht erst Hoffnung in Seelsorge gesetzt haben in der Annahme, mit dem „Sündenfall Suizid“ wollten sich Kirchenmenschen nicht befassen. Wir nehmen alle Menschen in ihren existenziellen Sorgen ernst. Und ich habe erneut gemerkt, dass die Gesellschaft die Stimmen aus den Kirchen mit großer Aufmerksamkeit wahrnimmt.

Worin unterscheidet sich die Haltung der Kirchen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Die Radikalität des Urteils zur Autonomie des Menschen berücksichtigt nicht, wie sehr eine jede Person in Beziehungen mit ihren Mitmenschen verbunden ist. Freiheit und Fürsorge bedürfen einer besonderen Balance. Zugleich zeigt gerade die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema in den zwei Jahren nach Urteilsverkündung, wie wenig rein gesetzliche Regelungen dazu geeignet sind, einen angemessenen Umgang mit den konkreten Grenzsituationen für alle zu regeln. Jeder einzelne Mensch verdient eine sorgfältige und multiprofessionelle Beachtung.

Vor knapp zwei Jahren haben Sie selbst einigen Ärger einstecken müssen, weil Sie sich für eine Suizidbeihilfe in christlichen Einrichtungen ausgesprochen haben. Das war ein mutiger Tabubruch. Wie sind Sie zu dieser Überzeugung gelangt?
Ärger gab es nicht. Sterben, noch dazu von eigener Hand, berührt einen zentralen Punkt unserer Gefühle. Darüber zu sprechen ist für viele noch immer ein Tabu. Und, so wie ich es getan habe, es als einen selbstbestimmten Akt des Menschen zu respektieren, ohne ihn zu verurteilen, der in seltenen Fällen durch eine Assistenz barmherzig begleitet werden sollte, das klingt anstößig. Das Urteil hat mich in seiner Absolutheit und vor dem Hintergrund meiner eigenen persönlichen Erfahrungen herausgefordert. Und mir wurde klar, dass wir uns als Kirche mit dieser neuen Situation auseinandersetzen müssen. Zudem hielt ich die Regelung in Paragraf 217 bereits zuvor für unbefriedigend.

In der Stellungnahme findet sich davon wenig. Wie viel Überwindung hat es Sie gekostet, trotzdem zu unterschreiben?
Ich teile Ihre Wahrnehmung nicht. Meine Hoffnung war, eine gesamtgesellschaftliche Debatte anstoßen zu können, die auch innerhalb der Kirchen Bewegung bringt. Das ist gelungen. Und dankbar bin ich überdies für die vielen weiteren Erfahrungen und Einsichten, die ich in der lebhaft geführten Debatte bekommen habe. Wir haben intensive Gespräche geführt. Von Beginn an war klar, dass es an diesem Punkt verschiedene Positionen zwischen den Kirchen geben kann. Auszuloten, was gemeinsam gesagt werden kann, auch wenn es einige Punkte gibt, die noch ungeklärt bleiben, das ist mit der gemeinsamen Erklärung gelungen.
Für mich war schon das fortwährende Gespräch über dieses Thema in einer ökumenischen Freundschaft ein wichtiger Schritt. Deshalb bin ich froh über diesen gemeinsamen Weg und die Erklärung, auch weil sie die ökumenische Nähe der Kirchen in Niedersachsen unterstreichen.

Welche Aufgaben kommen jetzt auf die Kirchen, ihre Einrichtungen und vor allem auf die Mitarbeitenden zu?
Die drei Vereine, die in Deutschland einen assistierten Suizid anbieten, haben für 2021 insgesamt rund 350 Begleitungen gezählt. Das Statistische Bundesamt registrierte für 2020 allerdings rund 9600 Selbstmorde. Die intensive Begleitung von Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, der Schutz des Lebens und die Suizid-Prävention sind nicht neu, fordern uns aber angesichts der veränderten Situation jetzt besonders heraus. Die Stärkung der Prävention und der Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit – ob ambulant oder stationär – sind Aufgaben, denen sich alle fortwährend stellen. Und die Frage, die uns nicht ruhen lassen kann: Wie erreichen wir die vielen Menschen, die alleine und wahrscheinlich in verzweifelter Einsamkeit aus dem Leben scheiden und oftmals ihr soziales Umfeld in tiefen Schmerz stürzen?

Landesbischof Meister, wir danken Ihnen für das Gespräch!