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Koalition will Regeln für Sozialleistungen verschärfen

Das Bürgergeld soll der Vergangenheit angehören, so Kanzler Merz. Für Sozialhilfeempfänger heißt das: Versäumen sie Termine bei der Arbeitsagentur, müssen sie mit Kürzung oder gar Streichung ihrer Leistungen rechnen.

Sozialhilfeempfänger müssen künftig mit deutlich härteren Sanktionen rechnen. Darauf einigte sich die Koalition in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin erklärte. Erscheinen diese etwa nicht zum verabredeten Termin in der Arbeitsagentur, müssen sie mit Kürzungen und bei weiteren Versäumnissen sogar mit einer Streichung von Bezügen rechnen, so Merz.

Auch der Name für die Bezüge von Sozialhilfe ändert sich. Das Bürgergeld solle der Vergangenheit angehören, so Merz. Künftig würden Arbeitslose oder einkommensschwache Menschen eine Grundsicherung erhalten. Weiter habe sich die Koalition darauf verständigt, dass es bei der Vermögensanrechnung keine Karenzzeit mehr gebe. Auch solle künftig der Vermittlungsvorrang gelten, Arbeitssuchende müssen dann auch eine Beschäftigung annehmen, die schlechter bezahlt ist oder weniger Qualifikationen erfordert.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, psychisch kranke Menschen oder Menschen mit anderen Beeinträchtigungen seien von Sanktionen ausgenommen. Weiter erklärte sie, dass auch gegen Schwarzarbeit und damit gegen Sozialleistungsmissbrauch stärker vorgegangen werden solle. Grundsätzliches Ziel der Reform sei es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Nur dann seien auch größere Einsparungen möglich. Bas betonte, der bereits bestehende Referentenentwurf zur Reform des Bürgergelds solle den Beschlüssen des Koalitionsausschusses angepasst und zügig beschlossen werden.

Das Bürgergeld wurde 2023 unter der Ampel-Regierung eingeführt. Damit wurden die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen abgelöst. Bereits im Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD auf eine Reform des Bürgergelds.

Aktuell beziehen rund vier Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter die Sozialhilfe, etwa 800.000 stocken ihr geringes Einkommen damit auf. Zusätzlich gibt es etwa 1,4 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger, darunter Kinder und Jugendliche und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Etwas mehr als die Hälfte der Bezieher sind deutsche Staatsbürger. Unter den Empfängern mit ausländischem Pass stammte der größte Anteil mit rund 700.000 aus der Ukraine.

Zudem verständigte sich der Koalitionsausschuss auf weitere Eckpunkte zur Einführung der sogenannten Aktivrente. Rentner, die nach dem Renteneintritt weiter arbeiten möchten, sollen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Gelten soll sie für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Aktivrente soll nach dem Willen der Koalition bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.