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Kleinere Kontrollkommission für Verfassungsschutz

Die Parlamentskommission zur Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes soll künftig nur noch drei Mitglieder haben. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und BSW vor, der am Mittwoch in Potsdam veröffentlicht wurde. Zwei Sitze sollen demnach an die Koalition, ein Sitz an die Opposition gehen.

Die AfD, die in Brandenburg seit 2020 als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hätte damit keinen Anspruch auf einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Opposition gehört neben der AfD auch die CDU an.

Der Antrag steht am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Landtags. Laut Verfassungsschutzgesetz des Bundeslandes beschließt das Parlament über die Größe der Kommission, die neun Mitglieder nicht übersteigen soll, sowie über ihre Zusammensetzung. Die parlamentarische Opposition muss laut Gesetz angemessen vertreten sein.

In der vergangenen Legislaturperiode von 2019 bis 2024 war die AfD bei Wahlen zur Besetzung der Kommission in Brandenburg mit allen Kandidaten gescheitert. Das Landesverfassungsgericht hatte nach einer AfD-Klage bestätigt, dass der Landtag keine Personen in dem Gremium akzeptieren muss, zu denen kein Vertrauen besteht.

Derzeit ist weiter die bisherige Kontrollkommission im Amt. Im Gesetz heißt es dazu, die Kommission übe ihre Tätigkeit über das Ende einer Wahlperiode hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Kommission gebildet hat. Dadurch gehören dem Gremium derzeit neben dem SPD-Abgeordneten Uwe Adler vier Personen an, die keine Mitglieder des Landtags mehr sind.